Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein Vom 19. Dezember 2017
                            Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 19. Dezember 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Verkündet als Artikel 1 der Landesverordnung zur Festlegung von Ausgleichszahlungen an die Unfallkasse Nord und zur Behördenbezeichnung vom 19. Dezember 2017 (GVOBl. 2018 S. 11)
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2017 | 01.04.2018 | 
| § 1 | 01.04.2018 | 
§ 1
                            Abweichend von der Behördenbezeichnung gemäß
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 1 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung einer unteren Landesbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein zum Vollzug der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 10. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 478) wird die Bezeichnung auf „Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord“ festgelegt.