Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Obermehler und der Stadt Schlotheim und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" Vom 8. Juli 1996
                            Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Obermehler und der Stadt Schlotheim und über
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 8. Juli 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Obermehler und der Stadt Schlotheim und über die Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" vom 8. Juli 1996 | 01.08.1996 | 
| Eingangsformel | 01.08.1996 | 
| § 1 - Erfüllende Gemeinde | 01.08.1996 | 
| § 2 - Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" | 01.08.1996 | 
| § 3 - Inkrafttreten | 01.08.1996 | 
                            Aufgrund des
            § 46 Abs. 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sowie des
            § 51 Satz 1 und 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Verbindung mit
            § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnun
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            g vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Erfüllende Gemeinde
                            Die Vereinbarung zwischen der Stadt Schlotheim und der Gemeinde Obermehler, Unstrut-Hainich-Kreis, daß die Stadt Schlotheim für die Gemeinde Obermehler die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Änderung der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda"
                            Die Gemeinde Obermehler tritt aus der Verwaltungsgemeinschaft "Menteroda" aus.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erfurt, den 8. Juli 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Dewes