Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hohenwarte und der Gemeinde Kaulsdorf und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" Vom 20. September 1995
                            Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hohenwarte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und der Gemeinde Kaulsdorf und über die Auflösung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 20. September 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Hohenwarte und der Gemeinde Kaulsdorf und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" vom 20. September 1995 | 20.10.1995 | 
| Eingangsformel | 20.10.1995 | 
| § 1 - Erfüllende Gemeinde | 20.10.1995 | 
| § 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft | 20.10.1995 | 
| § 3 - Inkrafttreten | 20.10.1995 | 
                            Aufgrund des
            § 51 Satz 1 und 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Verbindung mit
            § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Erfüllende Gemeinde
                            Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kaulsdorf und der Gemeinde Hohenwarte, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, daß die Gemeinde Kaulsdorf für die Gemeinde Hohenwarte die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft
                            Die Verwaltungsgemeinschaft "Saale-Loquitz" wird aufgelöst.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erfurt, den 20. September 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Dewes