Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Bachfeld und der Stadt Schalkau Vom 31. Mai 1995
                            Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Bachfeld und der Stadt Schalkau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 31. Mai 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Bachfeld und der Stadt Schalkau vom 31. Mai 1995 | 28.07.1995 | 
| Eingangsformel | 28.07.1995 | 
| § 1 - Erfüllende Gemeinde | 28.07.1995 | 
| § 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft | 28.07.1995 | 
| § 3 - Inkrafttreten | 28.07.1995 | 
                            Aufgrund des
            § 51 Satz 1 und 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Verbindung mit
            § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Erfüllende Gemeinde
                            Die Vereinbarung zwischen der Stadt Schalkau und der Gemeinde Bachfeld, Landkreis Sonneberg, daß die Stadt Schalkau für die Gemeinde Bachfeld die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemäß § 13 Abs. 3 des Gesetzes vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 385) ist die anerkannte Übertragung von Verwaltungsaufgaben mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft
                            Die Verwaltungsgemeinschaft "Schalkau" wird aufgelöst.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erfurt, den 31. Mai 1995
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Dewes