Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012
                            Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle  Vom 17. Juli 2012
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Verkündet als Artikel 3 der Anordnung zur Umgliederung der Justizzahlstelle aus der Landesfinanzdirektion in das Oberlandesgericht und Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten vom 17. Juli 2012 (GVBl. S. 304)
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten der Justizzahlstelle vom 17. Juli 2012 | 01.08.2012 | 
| § 1 | 01.08.2012 | 
§ 1
                            Das Oberlandesgericht - Justizzahlstelle - ist Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der in § 1 Abs. 1 Nr. 4 bis 10, Abs. 2 und 3 der Justizbeitreibungsordnung bezeichneten Ansprüche der Justizbehörden des Landes. Es ist darüber hinaus zuständig für die kassenmäßige Abwicklung der IT-Verfahren zur Zahlbarmachung und Buchführung der in Satz 1 genannten Ansprüche.