Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (Sozialwohnungsüberlassungsverordnung - SozWohnV) Vom 21. Oktober 1994
                            Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf  (Sozialwohnungsüberlassungsverordnung - SozWohnV) Vom 21. Oktober 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.12.2022 bis 31.12.2027
                        
                        
                    
                    
                    
                | Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. November 2022 (GVBl. S. 550) | 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Verordnung über die Überlassung von Sozialwohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (Sozialwohnungsüberlassungsverordnung - SozWohnV) vom 21. Oktober 1994 | 01.01.2004 bis 31.12.2027 | 
| Eingangsformel | 01.01.2004 bis 31.12.2027 | 
| § 1 - Benennungsrecht; Zuständigkeit | 07.12.2017 bis 31.12.2027 | 
| § 2 - Registrierung von Wohnungssuchenden | 01.01.2004 bis 31.12.2027 | 
| § 3 - Benennung von Wohnungssuchenden | 07.12.2017 bis 31.12.2027 | 
| § 4 - Festlegung von Dringlichkeitsstufen | 01.01.2004 bis 31.12.2027 | 
| § 5 - Ausnahmen | 01.12.2022 bis 31.12.2027 | 
| § 6 - Aufhebung von Vorschriften; Übergangsregelung | 01.01.2004 bis 31.12.2027 | 
| § 7 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 01.12.2022 bis 31.12.2027 | 
| Anlage | 01.12.2022 bis 31.12.2027 | 
                            Auf Grund des § 5 a des Wohnungsbindungsgesetzes in der Fassung vom 19. August 1994 (BGBl. S. 2167) wird verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Benennungsrecht; Zuständigkeit
                            (1) Verfügungsberechtigte dürfen eine frei oder bezugsfertig werdende neugeschaffene öffentlich geförderte Wohnung, die dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz oder dem Hessischen Wohnraumfördergesetz unterliegt, in den in der Anlage genannten Gemeinden nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt worden sind. Dies gilt auch für Genossenschaftswohnungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in der sich die Wohnung befindet. Hat die Gemeinde auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung zugunsten einer anderen Gemeinde, eines Landkreises oder eines Zweckverbandes auf die Ausübung ihres Benennungsrechts verzichtet, sind diese insoweit zuständige Stelle. Für Verzichtserklärungen vor Inkrafttreten dieser Verordnung gilt Satz 2 auch ohne Einhaltung der Schriftform.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Registrierung von Wohnungssuchenden
                            Die zuständige Stelle registriert Wohnberechtigte auf Antrag als Wohnungssuchende. Die Registrierdauer kann befristet werden. Sie beträgt jedoch mindestens ein Jahr und ist auf Antrag um jeweils ein Jahr zu verlängern, sofern die Wohnberechtigung weiterhin gegeben ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Benennung von Wohnungssuchenden
                            (1) Die zuständige Stelle hat den Verfügungsberechtigten mindestens drei wohnberechtigte Wohnungssuchende zur Auswahl zu benennen, bei denen die Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Erlangung einer Bescheinigung nach § 5 des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes oder § 17 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes erforderlich sind. Der Vorlage einer solchen Bescheinigung bedarf es nicht. Die Benennung hat nach sozialer Dringlichkeit der Bewerbung unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 5 a Satz 3 des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes zu erfolgen. § 4 Abs. 3 des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes gilt für die Benennung sinngemäß. Das Benennungsrecht ist bis zum Zeitpunkt des Freiwerdens oder der Bezugsfertigkeit der Wohnung auszuüben. Haben die Verfügungsberechtigten die zuständige Stelle nicht unverzüglich schriftlich nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes oder § 21 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes informiert, verlängert sich die Benennungsfrist um die Dauer des Verzugs. Wird das Benennungsrecht nicht innerhalb der Frist nach Satz 5 und 6 ausgeübt, dürfen die Verfügungsberechtigten die Wohnung nach den Bestimmungen des § 4 des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes oder § 16 1. Alternative des Hessischen Wohnraumfördergesetzes Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Um unausgewogene soziale Strukturen in bestimmten Wohnanlagen oder Stadtteilen zu vermeiden, kann auch eine Gruppe von Wohnungssuchenden mit unterschiedlichen Dringlichkeitsstufen benannt werden. Die Verfügungsberechtigten müssen sich in. diesem Falle gegenüber der zuständigen Stelle schriftlich verpflichten, allen benannten Wohnungssuchenden innerhalb einer angemessenen Frist eine Wohnung zu überlassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Festlegung von Dringlichkeitsstufen
                            Die zuständige Stelle hat Merkmale zur Bestimmung der einzelnen Dringlichkeitsstufen festzulegen. Eine Wohnungsbewerbung ist insbesondere dann sozial dringlich, wenn Wohnungssuchende unzureichend untergebracht sind oder wenn sie ihren gegenwärtigen Wohnraum auf Grund eines gerichtlichen Titels oder aus sonstigen zwingenden Gründen räumen müssen. Bei der Bestimmung der sozialen Dringlichkeit dürfen auch die Dauer der Gemeindezugehörigkeit, die Wartezeit und der Anlaß für die Wohnungsbewerbung berücksichtigt werden. Dies gilt auch im Falle des Satz 2. Unberücksichtigt bleiben solche Umstände, die Wohnungssuchende oder ihre Haushaltsangehörigen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt haben. Es ist auch zulässig, Wohnungsbewerbungen von Wohnungssuchenden, die eine Benennung oder die Anmietung der freien Wohnung ohne triftigen Grund ablehnen, einer niedrigeren Dringlichkeitsstufe zuzuordnen oder diese von weiteren Benennungen auszuschließen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Ausnahmen
                            (1) Die §§ 1 bis 4 gelten nicht für
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentlich geförderte Wohnungen, deren Bau auch mit einem Arbeitgeberdarlehen oder mit einem Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln für Angehörige des öffentlichen Dienstes gefördert worden ist,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            öffentlich geförderte Wohnungen in Eigenheimen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Genossenschaftswohnungen, wenn die Wohnungen im Bescheid über die erstmalige Bewilligung der öffentlichen Mittel ausschließlich Genossenschaftsmitgliedern vorbehalten worden sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Im Bescheid über die erstmalige Bewilligung der öffentlichen Mittel kann bestimmt werden, dass die §§ 1 bis 4 für öffentlich geförderte Wohnungen, die besonderen Wohnformen vorbehalten worden sind, nicht gelten, wenn die Ausübung des Benennungsrechts der Erreichung des nach § 12 Abs. 2 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes konkretisierten Förderzwecks entgegensteht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Für die in Abs. 1 und 2 genannten Wohnungen bleiben § 4 des Hessischen Wohnungsbindungsgesetzes und § 16 in Verbindung mit § 17 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes unberührt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Aufhebung von Vorschriften; Übergangsregelung
                            (1) ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufhebungsvorschrift
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die zuständigen Stellen dürfen jedoch bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung Wohnungssuchende nach den bisher geltenden Vorschriften registrieren und benennen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage
                            zu § 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Alsbach-Hähnlein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bad Homburg vor der Höhe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bad Soden am Taunus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bad Vilbel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bensheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bickenbach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Biebesheim am Rhein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bischofsheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Büttelborn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Darmstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dietzenbach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dreieich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Eschborn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Flörsheim am Main
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Frankfurt am Main
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gießen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Griesheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Groß-Umstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Groß-Zimmern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hanau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hattersheim am Main
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Heppenheim (Bergstraße)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            23.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Heusenstamm
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hochheim am Main
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hofheim am Taunus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            26.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Idstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kassel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            28.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kelkheim (Taunus)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kelsterbach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kriftel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lampertheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            32.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Langen (Hessen)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            33.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Langenselbold
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            34.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Lorsch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            35.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Maintal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            36.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Marburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            37.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mörfelden-Walldorf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            38.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mühlheim am Main
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            39.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mühltal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            40.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nauheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            41.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Neu-Anspach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            42.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Neu-Isenburg
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            43.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Niedernhausen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            44.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Obertshausen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            45.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Pfungstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            46.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Riedstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            47.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schwalbach am Taunus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            48.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seeheim-Jugenheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            49.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Seligenstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            50.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Steinbach (Taunus)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            51.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sulzbach (Taunus)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            52.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Trebur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            53.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Usingen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            54.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Viernheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            55.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wehrheim
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            56.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Weiterstadt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            57.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wetzlar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            58.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiesbaden