Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten für die Durchführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind Vom 18. Mai 1977
                            Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten für die Durchführung   des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel  und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind  Vom 18. Mai 1977
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
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| Gesetz über die Ermächtigung zur Bestimmung der Zuständigkeiten für die Durchführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind vom 18. Mai 1977 | 01.01.2004 | 
| § 1 | 01.01.2004 | 
| § 2 | 01.01.2004 | 
§ 1
                            Die Landesregierung wird ermächtigt, die zur Ausführung des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leichtverderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderung zu verwenden sind (BGBl. 1974 II S. 566), zuständigen Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände zu bestimmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.