Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen Vom 1. Juni 1981
                            Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen  Vom 1. Juni 1981
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                | Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 70 der Anordnung vom 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2099) | 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Anordnung über Aufgaben des Staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen vom 1. Juni 1981 | 01.01.2004 | 
| Eingangsformel | 01.07.2020 | 
                            Die Zuständigkeit für die Aufgaben des staatlichen Prüfungsamtes für Musikerzieher im freien Beruf und an Musikschulen wird mit Wirkung vom 1. Juni 1981 von der Kulturbehörde auf die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hamburg, den 1. Juni 1981
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat