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DE - Landesrecht Hamburg

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Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 22. Juni 2016

Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 22. Juni 2016
Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 22. Juni 201629.06.2016
Eingangsformel29.06.2016
Artikel 129.06.2016
Artikel 229.06.2016
Artikel 329.06.2016
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 3. und 7. Dezember 2015 unterzeichneten Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt.

Artikel 2

Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Ausgefertigt Hamburg, den 22. Juni 2016.
Der Senat
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