Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Vom 16. Februar 2010
                            Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz  der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG  Vom 16. Februar 2010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 14.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG vom 16. Februar 2010 | 24.02.2010 | 
| Eingangsformel | 24.02.2010 | 
| Artikel 1 | 24.02.2010 | 
| Artikel 2 | 24.02.2010 | 
| Artikel 3 | 24.02.2010 | 
                            Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1
                            Dem in der Zeit vom 30. Oktober 2009 bis zum 20. November 2009 unterzeichneten Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3
                            Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgefertigt, Hamburg den 16. Februar 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senat
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Kraft getreten an 1. April 2010 gemäß Bekanntmachung vom 16. August 2013 (HmbGVBl. S. 359).