Verordnung über die Buchführungspflichten im öffentlichen Rettungsdienst (Rettungsdienst-Buchführungsverordnung - RDBuchfVO) Vom 25. April 1996
                            Verordnung über die Buchführungspflichten im öffentlichen Rettungsdienst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (Rettungsdienst-Buchführungsverordnung - RDBuchfVO)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 25. April 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 15.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Verordnung über die Buchführungspflichten im öffentlichen Rettungsdienst (Rettungsdienst-Buchführungsverordnung - RDBuchfVO) vom 25. April 1996 | 01.01.2005 | 
| Eingangsformel | 01.01.2005 | 
| § 1 - Anwendungsbereich | 01.01.2005 | 
| § 2 - Geschäftsjahr | 01.01.2005 | 
| § 3 - Buchführung und Inventar | 01.01.2005 | 
| § 4 - Eröffnungsbilanz | 01.01.2005 | 
| § 5 - Jahresabschluß | 01.01.2005 | 
| § 6 - Einzelvorschriften zur Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluß | 01.01.2005 | 
| § 7 - Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen | 01.01.2005 | 
| § 8 - Leistungs- und Kostenrechnung | 01.01.2005 | 
| § 9 - Befreiung von den Buchführungspflichten | 01.01.2005 | 
| § 10 - Inkrafttreten | 01.01.2005 | 
| Anlage 1 - Kontenrahmen für die Buchführung (Klasse 0-8) | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 0: Anlagevermögen | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 2: Eigenkapital, Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 4: Erträge | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 5: frei für Erweiterungen | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 6: Aufwendungen | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 7: Aufwendungen | 01.01.2005 | 
| Kontenklasse 8: Eröffnungs- und Abschlußkonten | 01.01.2005 | 
| Anlage 2 - Gliederung der Bilanz | 01.01.2005 | 
| AKTIVSEITE | 01.01.2005 | 
| A. Anlagevermögen: | 01.01.2005 | 
| B. Umlaufvermögen: | 01.01.2005 | 
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 01.01.2005 | 
| PASSIVSEITE | 01.01.2005 | 
| A. Eigenkapital | 01.01.2005 | 
| B. Sonderposten aus Zuschüssen und Spenden zur Finanzierung des Sachanlagevermögens | 01.01.2005 | 
| C. Rückstellungen | 01.01.2005 | 
| D. Verbindlichkeiten | 01.01.2005 | 
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 01.01.2005 | 
| Anlage 3 - Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung | 01.01.2005 | 
| Anlage 4 - Leistungs- und Kosten-Nachweis für den Rettungsdienst | 01.01.2005 | 
| A Leistungen einer Rettungswache | 01.01.2005 | 
| B Kosten einer Rettungswache | 01.01.2005 | 
| C Ergänzende Angaben | 01.01.2005 | 
                            Aufgrund des
            § 11 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 1. Juli 1993 (GVOBl. M-V S. 623, 736) verordnet das Sozialministerium im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Anwendungsbereich
                            Wer im öffentlichen Rettungsdienst Notfallrettungen oder Krankentransporte nach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 2 Abs. 2 und 3 des Rettungsdienstgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            durchführt (Leistungserbringer), hat unabhängig von der Rechtsform seines Betriebes und dessen handelsrechtlicher Stellung für den Betriebszweig Rettungsdienst die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dieser Verordnung zu erfüllen. Die Verpflichtung zur Rechnungslegung und Buchführung nach anderen Rechtsvorschriften bleibt hiervon unberührt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Geschäftsjahr
                            Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Buchführung und Inventar
                            (1) Die Leistungserbringer führen ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung einschließlich der nach Größe und Struktur erforderlichen Nebenbuchhaltungen entsprechend den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §§ 238
            und
            239 des Handelsgesetzbuches
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Konten sind nach dem Kontenrahmen entsprechend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 1
            einzurichten, soweit nicht bei Nutzung eines von diesem Kontenrahmen abweichenden Kontenplanes durch ein ordnungsgemäßes Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen gewährleistet werden kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 1
            ist Bestandteil dieser Verordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Für die Aufstellung des Inventars gelten die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §§ 240
            und
            241 des Handelsgesetzbuches
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            entsprechend.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Eröffnungsbilanz
                            Soweit die Leistungserbringer ihre Bücher bisher nicht nach den Vorschriften des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3
            geführt haben, ist zum Stichtag 1. Januar 1997 eine Eröffnungsbilanz entsprechend den Grundsätzen der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §§ 242
            bis
            256 des Handelsgesetzbuches
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zu erstellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Jahresabschluß
                            (1) Die Leistungserbringer haben für den Rettungsdienst eine eigenständige Rechnung zu legen, die aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei ist die Bilanz nach der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 2
            und die Gewinn- und Verlustrechnung nach der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 3
            zu gliedern. Die Bilanz kann auch in Form einer Gesamtbilanz des Leistungserbringers erstellt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 2
            und
            Anlage 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sind Bestandteil dieser Verordnung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Jahresabschluß nach Absatz 1 soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden. Für die Aufstellung und den Inhalt gelten entsprechend die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §§ 242
            bis
            256
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            sowie
            § 264 Abs. 2
            ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 265 Abs. 2, 5 und 8
            ,
            § 268 Abs. 1 und 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ,
            § 270 Abs. 2
            ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 275 Abs. 4
            ,
            § 277 Abs. 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und
            § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Handelsgesetzbuches
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Einzelvorschriften zur Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluß
                            (1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Beiträge Dritter zur Anschaffung dieser Gegenstände sind als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und über die Nutzungsdauer hinweg aufzulösen. Abweichend von diesem Verfahren können Beiträge Dritter unmittelbar von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt werden. Dazu sind gegebenenfalls Angaben im Jahresabschluß notwendig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Kann ein Leistungserbringer, der erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1997 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Bei Leistungserbringern ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft sind unter dem Eigenkapital als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die dem Betriebszweig Rettungsdienst vom Rechtsträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Als Rücklagen sind in dem Jahresabschluß oder dem Gewinnvortrag zweckgebunden gebildete Posten auszuweisen. In die Rücklagen sind auch sonstige Einlagen des Rechtsträgers einzustellen, die dem Betriebszweig Rettungsdienst nicht auf Dauer zur Verfügung stehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
                            Für die Aufbewahrung von Rechnungs- und Buchführungsunterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung dieser Unterlagen gelten die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §§ 257
            und
            261 des Handelsgesetzbuches
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            entsprechend.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Leistungs- und Kostenrechnung
                            (1) Die Leistungserbringer haben eine Leistungs- und Kostenrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt. Die Leistungs- und Kostenrechnung muß eine Abgrenzung der Kosten des Rettungsdienstes, die Ermittlung der Selbstkosten sowie die Erstellung des Leistungs- und Kostennachweises entsprechend der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage 4
            , die Bestandteil dieser Verordnung ist, ermöglichen. Dabei sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Leistungserbringer haben die aufgrund ihrer Aufgaben und Strukturen erforderlichen Kostenstellen zu bilden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. Kalkulatorische Kosten sind in der Leistungs- und Kostenrechnung zu erfassen und von den Aufwendungen abzugrenzen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Leistungen und Kosten sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen. Sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 und 2 genannten Zwecke erforderlich ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bei betriebszweigübergreifender Betätigung muß eine verursachungsgerechte Abgrenzung der Kosten und Erträge und eine anteilige Zuordnung erfolgen. Ist eine eindeutige Abgrenzung nicht möglich, kann die Zuordnung auf der Grundlage von vorsichtigen Schätzungen erfolgen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Können die Mindestanforderungen nach Absatz 1 Nr. 3 und 4 aufgrund der Größe und Struktur eines Leistungserbringers durch eine entsprechende Strukturierung des Kontenplanes in der Buchführung erfüllt werden, kann auf die Führung einer Leistungs- und Kostenrechnung verzichtet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Befreiung von den Buchführungspflichten
                            Stehen die mit den Pflichten nach den
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §§ 3
            bis
            6
            verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen oder können die in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 8
            gestellten Anforderungen auf andere Weise erreicht werden, können die betreffenden Leistungserbringer ganz oder teilweise von den Vorschriften der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §§ 3
            bis
            8
            befreit werden. Über die Befreiung entscheidet im Benehmen mit dem Landesbeirat für das Rettungswesen das Sozialministerium, das gegebenenfalls auch den Umfang und den Inhalt der Buchführungspflichten bestimmt, die anstelle der Vorschriften dieser Verordnung einzuhalten sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Inkrafttreten
                            Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            , die
            §§ 3
            bis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
            treten jedoch am 1. Januar 1997 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schwerin, den 25. April 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sozialminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Hinrich Kuessner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Kraft am 31. Mai 1996.
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 1
                            (zu
            § 3
            )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kontenrahmen für die Buchführung (Klasse 0-8)
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontenklasse 0: Anlagevermögen
                            00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02 Bauten auf fremden Grundstücken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            03 Anlagen im Bau/Anzahlungen auf Anlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            04 Fahrzeuge (einschl. Fahrzeugeinrichtung und -ausstattung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            05 Einrichtungen und Ausstattungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            06 Beteiligungen und Finanzanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            07 Immaterielle Vermögensgegenstände
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
                            10 Vorräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12 Schecks, Kasse, Bank
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13 Sonstige Vermögensgegenstände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14 Aktive Rechnungsabgrenzung
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontenklasse 2: Eigenkapital, Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen
                            20 Eigenkapital
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21 Rücklagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22 Sonderposten aus Zuschüssen und Spenden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            23 Rückstellungen
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
                            30 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31 Verbindlichkeiten aus Krediten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            32 Erhaltene Anzahlungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            33 Sonstige Verbindlichkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            34 Passive Rechnungsabgrenzung
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontenklasse 4: Erträge
                            40 Erträge aus Leistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            41 Personalkostenerstattungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            42 Investitionskostenzuschüsse und zweckgebundene Spenden für Investitionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            43 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            44 Sonstige ordentliche Erträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            49 Übrige Erträge
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontenklasse 5: frei für Erweiterungen
Kontenklasse 6: Aufwendungen
                            60 Löhne und Gehälter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            61 Gesetzliche Sozialabgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            62 Zusätzliche Altersversorgung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            63 Aufwendungen für Zivildienstleistende und ehrenamtliche Kräfte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            64 sonstige Personalaufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            65 Kfz-Aufwendungen (einschließlich Kfz-Abschreibung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            66 Gebäudeaufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            67 Aufwendungen für bereichsspezifische Ausstattungen und Verbrauchsmaterialien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            68 Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            69 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontenklasse 7: Aufwendungen
                            70 Abschreibungen (ohne Kfz-Abschreibung)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            78 Sonstige ordentliche Aufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            79 Übrige Aufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                Kontenklasse 8: Eröffnungs- und Abschlußkonten
                            80 Eröffnungs- und Abschlußkonten
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 2
                            (zu
            § 5
            )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gliederung der Bilanz
                        
                        
                    
                    
                    
                AKTIVSEITE
A. Anlagevermögen:
                            I.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Immaterielle Vermögensgegenstände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sachanlagen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fahrzeuge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Einrichtungen und Ausstattungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            III.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Finanzanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wertpapiere des Anlagevermögens
                        
                        
                    
                    
                    
                B. Umlaufvermögen:
                            I.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vorräte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fertige Erzeugnisse und Waren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Geleistete Anzahlungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Forderungen aus Leistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sonstige Vermögensgegenstände
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            III.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
                        
                        
                    
                    
                    
                C. Rechnungsabgrenzungsposten
PASSIVSEITE
A. Eigenkapital
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vermögen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Rücklagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gewinnvortrag/Verlustvortrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jahresabschluß/Jahresfehlbetrag
                        
                        
                    
                    
                    
                B. Sonderposten aus Zuschüssen und Spenden zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
C. Rückstellungen
D. Verbindlichkeiten
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindlichkeiten aus Krediten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erhaltene Anzahlungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindlichkeiten aus Lieferungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verbindlichkeiten gegenüber Landes- und Bundesorganisationen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sonstige Verbindlichkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                E. Rechnungsabgrenzungsposten
Anlage 3
                            (zu
            § 5
            )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erträge aus Leistungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personalkostenerstattung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sonstige betriebliche Erträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Personalaufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Löhne und Gehälter, Sozialabgaben, Altersversorgung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zivildienstleistende und ehrenamtliche Kräfte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kfz-Aufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gebäudeaufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sanitätsmaterial
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verwaltungs- und Wirtschaftsbedarf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zwischenergebnis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erträge aus Zuschüssen und Spenden zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschreibungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ohne Kraftfahrzeuge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            auf Kraftfahrzeuge einschließlich Leasing
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Sonstige betriebliche Aufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zwischenergebnis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zinserträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zinsaufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außerordentliche Erträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außerordentliche Aufwendungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Außerordentliches Ergebnis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jahresabschluß/Jahresfehlbetrag
                        
                        
                    
                    
                    
                Anlage 4
                            (zu
            § 8
            )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungs- und Kosten-Nachweis für den Rettungsdienst
                        
                        
                    
                    
                    
                A Leistungen einer Rettungswache
| RTW | NAW | NEF | KTW | MZF | Summe | |||
| A 1 | Vorhalteleistungen pro Jahr in Stunden | |||||||
| A 1.1 | werktags von 6.00 bis 20.00 Uhr | |||||||
| A 1.2 | werktags von 20.00 bis 6.00 Uhr | |||||||
| A 1.3 | an Sonn- und Feiertagen | 
| RTW | NAW | NEF | KTW | MZF | Summe | davon Fehleinsätze | ||
| A 2 | Einsatzleistungen pro Jahr | |||||||
| A 2.1 | Zahl der Einsätze | |||||||
| A 2.1.1 | Notfalleinsätze ohne Notarzt | |||||||
| A 2.1.2 | Notfalleinsätze mit Notarzt | |||||||
| A 2.1.3 | Krankentransporte | |||||||
| A 2.1.4 | Sonstige Einsätze | |||||||
| A 2.2 | Gefahrene Kilometer | |||||||
| A 2.2.1 | Notfalleinsätze ohne Notarzt | |||||||
| A 2.2.2 | Notfalleinsätze mit Notarzt | |||||||
| A 2.2.3 | Krankentransporte | |||||||
| A 2.2.4 | Sonstige Einsätze | |||||||
| A 2.3 | Einsatzdauer in Minuten | |||||||
| A 2.3.1 | Notfalleinsatz ohne Notarzt | |||||||
| A 2.3.2 | Notfalleinsatz mit Notarzt | |||||||
| A 2.3.3 | Krankentransporte | |||||||
| A 2.3.4 | Sonstige Einsätze | 
B Kosten einer Rettungswache
| RTW | NAW | NEF | KTW | MZF | Summe | ||
| B 1 | Kosten des Einsatzpersonals pro Jahr | ||||||
| B 1.1 | Hauptberuflich beschäftigte Fahrer/Beifahrer | ||||||
| B 1.2 | Aushilfen (Fahrer/Beifahrer) | ||||||
| B 1.3 | Zivildienstleistende | ||||||
| B 1.4 | Ehrenamtliche Kräfte | ||||||
| B 1.5 | Auszubildende und Praktikanten | ||||||
| B 1.6 | Notärzte | ||||||
| B 1.7 | Sonstige Personalkosten | 
                            RTW - Rettungstransportwagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            NAW - Notarztwagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            NEF - Notarzteinsatzfahrzeug
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            KTW - Krankentransportwagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            MZF - Mehrzweckfahrzeug
                        
                        
                    
                    
                    
                | B 2 | Kfz-Kosten pro Jahr | RTW | NAW | NEF | KTW | MZF | Summe | 
| B 2.1 | Abschreibung | ||||||
| B 2.2 | Reparatur, Wartung | ||||||
| B 2.3 | Leasing | ||||||
| B 2.4 | Betriebsstoffe | ||||||
| B 2.5 | Bereifung, Zubehör | ||||||
| B 2.6 | Steuer, Versicherung | ||||||
| B 2.7 | Allgemeine Kfz-Kosten | 
| B 3 | Rettungsspezifische Kosten pro Jahr | |
| B 3.1 | Abschreibung der rettungsdienstspezifischen Ausstattung | |
| B 3.2 | Wartung und Instandhaltung der rettungsdienstspezifischen Ausstattung | |
| B 3.3 | Geringwertige medizinisch technische Geräte | |
| B 3.4 | Medizinisches Verbrauchsmaterial | |
| B 3.5 | Dienstkleidung, Wäsche | |
| B 3.6 | Reinigung Dienstkleidung/Wäsche | |
| B 3.7 | Gebühren für Telekommunikation | 
| B 4 | Gebäudekosten Rettungswache pro Jahr | |
| B 4.1 | Abschreibung von Gebäuden bzw. kalkulatorische Miete oder Miete | |
| B 4.2 | Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen | |
| B 4.3 | Sachversicherung, Gebühren, Steuern | |
| B 4.4 | Energie, Versorgung | |
| B 4.5 | Abschreibung von Einrichtungen | |
| B 4.6 | Hausmeister | |
| B 4.7 | Gebäudereinigung oder Reinigungspersonal | |
| B 4.8 | Verbrauchsgüter | 
| B 5 | Verwaltungskosten pro Jahr | |
| B 5.1 | Leitungs- und Verwaltungspersonal | |
| B 5.2 | (Kalkulatorische) Miete für Verwaltungsräume | |
| B 5.3 | Abschreibung der Datenverarbeitungsanlage | |
| B 5.4 | Sonstige Kosten der Datenverarbeitung | |
| B 5.5 | Abschreibung der Büroeinrichtung | |
| B 5.6 | Bürobedarf | |
| B 5.7 | Reisekosten | |
| B 5.8 | Zinsen, Bankspesen | |
| B 5.9 | Rechts- und Beratungskosten | |
| B 5.10 | Abschreibungen auf Forderungen | 
| B 6 | Abrechnungskosten pro Jahr | |
| B 6.1 | Abrechnungspersonal | |
| B 6.2 | (Kalkulatorische) Miete | |
| B 6.3 | Abschreibung der Datenverarbeitungsanlage | |
| B 6.4 | Sonstige Kosten der Datenverarbeitung | 
| Rettungs- assistenten | Rettungs- sanitäter | Rettungs- helfer | ||
| B 7 | Kosten der Aus-, Fort- und Weiterbildung pro Jahr | |||
| B 7.1 | Ausbildung | |||
| B 7.2 | Fortbildung | |||
| B 7.3 | Weiterbildung | 
| B 8 | Anteil an den Leitstellenkosten pro Jahr | |
| B 8.1 | Leitstellenpersonal | |
| B 8.2 | Gebäudekosten Leitstelle | |
| B 8.3 | Abschreibung der Kommunikationsanlagen | |
| B 8.4 | Wartung und Instandhaltung der Anlagen | |
| B 8.5 | Gebühren für Telekommunikation | |
| B 8.6 | Verbrauchsgüter | 
C Ergänzende Angaben
| C 1 | Personalbestand der Rettungswache am 31.12. | Rettungs- assistenten | Rettungs- sanitäter | Rettungs- helfer | |||
| Anzahl | Std. | Anzahl | Std. | Anzahl | Std. | ||
| C 1.1 | Einsatzpersonal | ||||||
| C 1.1.1 | Hauptamtlich beschäftigte Fahrer/Beifahrer | ||||||
| C 1.1.2 | Aushilfen (Fahrer/Beifahrer) | ||||||
| C 1.1.3 | Zivildienstleistende | ||||||
| C 1.1.4 | Ehrenamtliche Kräfte | ||||||
| C 1.1.5 | Auszubildende und Praktikanten | ||||||
| C 1.2 | Verwaltungspersonal | ||||||
| C 1.3 | Abrechnungspersonal | ||||||
| C 2 | Fahrzeugbestand der Rettungswache am 31. 12 . | Baujahr | Anschaffungs- zeitpunkt | Anschaffungs- wert | 
| C 2.1 | Rettungstransportwagen (RTW) | |||
| C 2.2 | Notarztwagen (NAW) | |||
| C 2.3 | Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) | |||
| C 2.4 | Krankentransportwagen (KTW) | |||
| C 2.5 | Mehrzweckfahrzeuge (MZF) | |||
| C 3 | Angaben zum Versorgungsbereich | |
| C 3.1 | Fläche in qkm | |
| C 3.2 | Einwohnerzahl | |
| C 3.3 | Zahl der Rettungswachen im Rettungsdienstbereich | |