Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
                            1 Accounting and Controlling an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.865 Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an de r Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 10. Dezember 2015)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegenstand
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1.
                            Diese  Studienordnung  mit  Anhang regelt  in  Ergänzung  zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 den Masterstudiengang Accoun ting and Controlling.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2.
                            Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu bele genden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Studium und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Umfang
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3.
                            1 Der Masterstudiengang kann als Voll- oder Teilzeitstudium angeboten werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Cre dits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anrechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von ECTS-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Credits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4.
                            An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs ange rechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen. B. Zulassung zum Studium
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Voraus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            setzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5.
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen werden zum Studium zugelassen: a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Bachelorabschluss  in  Business  Ad ministration  im  Umfang  von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            180 ECTS-Credits, wo von mindestens 12 ECTS-Credits aus den Themenbereichen Accounting a nd Controlling stammen müssen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.865 Accounting and Controlling an der ZHAW b. gleichwertiger Hochschulabsch luss aus einem verwandten Studien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - gang im Umfang von 180 ECTS-C redits,  wovon  mindestens  12 ECTS-Credits aus den Theme nbereichen Accounting and Cont
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - rolling stammen müssen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Studiengangleitung entscheide t über die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Die Bewerberinnen und Bewe rber müssen ausserdem a.   in der Lage sein, dem Unterricht in deutscher und englischer Spra
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - che zu folgen, b.   die Eignungsabklärung er folgreich absolvieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Einzelheiten zur Eignungsabklä rung sind im Anhang geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Falls die verlangten ECTS-Credits für den Nachweis im Themen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - bereich «Accounting and Controllin g» bei Studienbeginn noch nicht vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Die fehlenden Eingangskompetenzen müssen in dies em Fall im ersten und zweiten Semester nachgearbeitet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6.
                            7 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6
                            a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9 Personen, die an einer andere n Hochschule in einem inhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - lich entsprechenden Masterstudienga ng endgültig abgewiesen wurden, wird die Zulassung zum Studium verw eigert. Die Entscheidung liegt bei der Studiengangleitung. C. Module Modulsprachen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7.
                            Die  Module  werden  in  deutsc her  oder  englischer  Sprache durchgeführt. Durchführung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8.
                            1 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Es  besteht  kein  Anspruch  auf einen  Platz  in  einem  bestimmten Wahlpflichtmodul. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Modul bewertung und Nachbesserung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9.
                            1 Sämtliche Module sind zu benoten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Für einzelne Leistung snachweise kann auch die Bewertung «be
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - standen» oder «nicht best anden» vergeben werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Accounting and Controlling an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.865
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Eine Nachbesserung ist nur fü r Projektarbeiten und die Master arbeit möglich, sofern dies in de r Modulbeschreibung festgehalten ist und der nicht bestande ne Leistungsnachweis mindestens mit der Note
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3,50 bewertet wurde. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00 vergeben werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Expertinnen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Experten
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10.
                            1 Expertinnen  und  Experten  können  zur  Beurteilung  von Leistungsnachweisen, insbesondere von Masterarbeiten und Praxis projekten, herangezogen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Expertinnen  und  Experten  haben bei  der  Bewertung  eine  bera tende Funktion.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiederholung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Modulen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11.
                            9 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wi ederholen. Die Studiengangleitung legt Termine und M odalitäten fest. E. Studienabschluss und Masterdiplom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Titel
                        
                        
                    
                    
                    
                § 12.
                            10 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Accounting and Controlling» abgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschluss des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Studiums
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13.
                            Der Mastertitel wird vergeben, wenn a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 alle erforderlichen Pflichtmodule bestanden und b.   90 ECTS-Credits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 erreicht sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschlussnote
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14.
                            9 Die Abschlussnote errechnet si ch aus dem Durchschnitt der Noten der promotionsrelevanten M odule. Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Überzählige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ECTS-Credits
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            aus Wahlpflicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            modulen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 15.
                            8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Werden mehr Wahlpflichtmodul e als nötig belegt, so gel ten die überzähligen Wahlpf lichtmodule als Wahlmodule.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Studienleitung regelt, a.   ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist, b.   wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Die überzähligen Wahlpflichtmodul e werden nicht für die Berech nung der Abschlussnote herangezogen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 71, 125 ; Begründung siehe ABl 2016-02-26 . Vom Fachhochschulrat geneh
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Inkrafttreten: 1. Mai 2016.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LS 414.252.3 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.865 Accounting and Controlling an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 ( OS 72, 122 ; ABl 2017-01-13
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ). In Kraft seit 1. April 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Fassung gemäss B vom 3. November 2016 ( OS  72,  122 ; ABl 2017-01-13
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ). In Kraft seit 1. April 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 ( OS 74, 40 ; ABl 2018-12-07 ). In Kraft seit 1. Februar 2019.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7 Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 ( OS 74, 40 ; ABl 2018-12-07 ). In Kraft seit 1. Februar 2019.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 ( OS 75, 53 ; ABl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2019-11-01 ). In Kraft seit 1. April 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 ( OS 75, 53 ; ABl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2019-11-01 ). In Kraft seit 1. April 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 522 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Januar 2023.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Accounting and Controlling an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.865 Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Accounting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung fü r den Masterstudiengang Accoun ting and Controlling an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wis senschaften wird weder in die Offi zielle Gesetzessa mmlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.