Beschluss des Kantonsrates betreffend die Unterstellung der Schulen der Gemeinde Zollikon unter die Aufsicht der Bezirksschulpflege des Bezirkes Meilen
                            1 X. X. 03 - xx
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            173.35 Beschluss des Kantonsrates betreffend die Unterstellung der Schulen der Gemeinde Zollikon unter die Aufsicht der Bezirksschulpflege des Bezirkes Meilen (vom 1. Oktober 1984)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I.  Die Schulen der Gemeinde Zollikon werden mit Wirkung ab Beginn  des  Schuljahres  1985/86  der  Bezirksschulpflege  des  Bezirkes Meilen unterstellt. II.  In den Bezirken Zürich und Meilen werden die Neuwahlen der Bezirksschulpflegen für die Amtsdauer 1985 bis 1989 nach Massgabe der  Gebietszuteilung  durchgeführt,  die  ab  Beginn  des  Schuljahres
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1985/86 gilt. III.  Veröffentlichung in der Gesetzessammlung. IV.  Mitteilung an den Regierungsrat zum Vollzug.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 49, 175.