Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landes... (181.231)
Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landes... (181.231)
Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landeskirchliche Rekurskommission
1 X. X. 03 - xx
181.231 Beschluss des Regierungsrates über die Ausrichtung von Entschädigungen an die landeskirchliche Rekurskommission (vom 16. November 1967)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Sekretär der landes- kirchlichen Rekurskommission erhalten Sitzungsgelder und Vergütun- gen nach den Ansätzen und Bestimmungen, die für die Ersatzmänner des Verwaltungsgerichtes
2 gelten. II. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
1 OS 42, 795 und GS I, 713.
2 Siehe
175.22.