Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Adopt... (172.111)
Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Adopt... (172.111)
Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung
1 X. X. 03 - xx
172.111 Beschluss des Regierungsrates über die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung (vom 4. Januar 1974)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung
3 wird dem Kanto- nalen Jugendamt übertragen. Die Aufsicht über die Adoptionsvermittlung
3 durch vormundschaft- liche Organe richtet sich nach den Bestimmungen des Vormund- schaftsrechts
2 . II. Dieser Beschluss tritt sofort nach Genehmigung durch den Bundesrat
4 in Kraft. III. Veröffentlichung im Amtsblatt und in der Gesetzessammlung.
1 OS 45, 1 und GS I, 297.
2 SR 210.
3 SR 211.221.36.
4 Vom Bundesrat genehmigt am 5. Februar 1974.