Verfügung der Gesundheitsdirektion über die Abgabeerschwerung von Paracodin an Jugendliche
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                            812.3 Verfügung der Gesundheitsdirektion über die Abgabeerschwerung von Paracodin an Jugendliche (vom 30. Mai 2008)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Die Gesundheitsdirektion, gestützt  auf  Art.  68 a  Abs.  3 der  Verordnung  über  die  Betäubungs mittel und die psychotropen Stoffe vom 29. Mai 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 , verfügt: I.  Paracodin  (Sirup  und  Tropfen)  darf  an  Personen,  die  das
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18. Altersjahr noch nicht vollendet habe n, nur gegen ärztliches Rezept abgegeben werden. II.  Diese Verfügung tritt am 1. Ju li 2008 in Kraft und ersetzt die Verfügung der Direktion des Gesundheitswesens über die Abgabe erschwerung  von  Optali don,  Tonopan  und  Paracodin  an  Jugendliche vom 7. November 1980.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 63, 259 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 SR 812.121.1 .