Briefaustausch vom 20. Oktober 1954
Beilage
Tierseuchen-polizeiliche Vorschriften über den Tierverkehr an der italienisch-schweizerischen Grenze und den Weidgang von langer Dauer
Art. 1 Austausch von Meldungen über den Seuchenstand
Art. 2 Täglicher Weidgang und landwirtschaftliche Arbeiten
Art. 3 Verkehr der zum Personen- und Warentransport verwendeten Einhufer und Tiere der Rindergattung
Art. 4 Durchgangsverkehr
Art. 5 Weidgang von langer Dauer
Art. 6 Zuchttiere
Gesundheits- und Ursprungsschein für zum Weidgang bestimmte Tiere
in  | ||
(gültig für Einzeltiere oder Gruppen von Tieren, die dem gleichen Eigentümer gehören oder von der gleichen Person geführt werden)  | ||
Art der Tiere und Anzahl  | Pferdegattung  | |
Rindergattung  | ||
Schafgattung  | ||
Ziegengattung  | ||
Schweinegattung  | Total  | |
Signalement  | ||
Besondere Kennzeichen  | ||
Name, Vorname und Wohnort des Eigentümers  | ||
Gemeinde und Ort der Herkunft  | ||
Gemeinde und Ort der Bestimmung  | ||
Bis zur Grenzübergangsstelle des Bestimmungslandes zurückzulegender Weg ..........................  | ||
............................................ Grenzübergansstelle, bei welcher die Tiere zum Eintritt in das Bestimmungsland abgefertigt werden sollen  | ||
Es wird bescheinigt, dass die oben angeführten Tiere gesund sind und aus einer Gemeinde stammen, in der die Vorschriften des italienisch-schweizerischen Abkommens vom 20. Oktober 1954³ erfüllt sind.  | ||
Es wird ebenfalls bescheinigt, dass diese Tiere am ........................................... mit Impfstoff Typ ................. in Dosen von ............. gegen Maul- und Klauenseuche geimpft worden sind.  | ||
Der vorliegende Schein ist 10 Tage gültig.  | ||
Datum der Bescheinigung: Datum des Verfalls:  | Stempel der Gemeinde  | |
Der Tierarzt:  | Der Gemeindevorsteher bzw.  | |
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Der unterzeichnete, vom Staat zu diesem Zwecke besonders bezeichnete Tierarzt bescheinigt, die oben erwähnten Tiere untersucht und sie seuchenfrei befunden zu haben.  | ||
Datum:  | Der Tierarzt:  | |
Der unterzeichnete, vom Staat zu diesem Zwecke besonders beauftragte Tierarzt bescheinigt, dass die Gültigkeit des vorliegenden Scheins um 10 Tage verlängert wird.  | ||
Datum:  | Der Tierarzt:  | |
Der vorliegende Schein ist vorschriftsgemäss und echt. Die Tiere sind gesund an der Grenze eingetroffen.  | ||
(Stempel des Grenztierarztes)  | Der Grenztierarzt:  | |
Datum:  | 
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Für die (gez.) Corrias  | Für die (gez.) Celio  |