Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Comparative and International Studies» am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der ETH Zürich und an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
                            1 Rahmenverordnung – Joint Degree Masterstudiengang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            415.455.81 Rahmenverordnung über den Joint Degr ee Masterstudiengang «Comparative and International Studies» am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissen schaften der ETH Zürich u nd an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 4. Juli 2016)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Der Universitätsrat beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Trägerschaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Akade
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            mischer Titel
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1.
                            1 Das  Departement  Geistes-,  So zial-  und  Staatswissenschaf ten der ETH Zürich (D-GESS) und die Philosophische Fakultät der Universität Zürich (PhF) sind gemeinsam Träger des spezialisierten Joint Degree Masterstudiengangs Comparative and International Stu dies (Studiengang), wobei der St udiengang administrativ der ETH Zü rich angegliedert ist. Leading House ist die ETH Zürich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Sie  verleihen  für  einen  erfolgre ich  absolvierten  Studiengang  ge meinsam den akademischen Titel: Master of Arts ETH UZH in Com parative and International Studies (MA ETH UZH CIS).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anwendbares
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Recht
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2.
                            1 Das Studienreglement für den Joint Degree Masterstudien gang  Comparative  and  Internationa l  Studies  der  ETH  Zürich  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13. Oktober  2015  regelt  den  gemeinsamen  Studiengang  am  D-GESS und an der PhF.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die  Rahmenverordnung  für  das  Studium  in  den  Bachelor-  und Masterstudiengängen an der Philos ophischen Fakultät der Universität Zürich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 sowie die entsprechende Stud ienordnung sind anwendbar für alle Modalitäten, welche im Zusa mmenhang mit der Erbringung von Leistungen an der PhF stehen (ins besondere die Rege lungen zu Modu len, dem Erwerb vo n ECTS Credits und Le istungsnachweisen).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Details zu Trägerscha ft und Gremien sind in einer gemeinsamen Vereinbarung geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschluss
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            dokumente
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3.
                            1 Die  Absolventinnen  und  Absolventen  erhalten  folgende Abschlussdokumente: die Dipl omurkunde, das Di ploma Supplement und den Academic Record (Abschlu sszeugnis). Alle Dokumente wer den von der ETH Zürich erstellt. Das Zeugnis wird auf Deutsch aus gestellt  und  mit  einer  englischen Übersetzung  ergänzt.  Die  Urkunde wird auf Deutsch und das Diploma Supplement zweisprachig Deutsch/ Englisch erstellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            415.455.81 Rahmenverordnung – Joint De gree Masterstudiengang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Urkunde trägt da s Siegel der ETH Zü rich und der Universi
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - tät  Zürich  sowie  die Unterschriften  der  Re ktorinnen  oder  Rektoren der  ETH  Zürich  und  der  Universitä t  Zürich  sowie  der  Vorsteherin oder des Vorstehers des D-GESS und der Dekanin oder des Dekans der PhF.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Inkrafttreten: 1. November 2015.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LS 415.455.1 .