Vereinbarung
Art. 1 Zweck
Art. 2 Geltungsbereich
Art. 3 Vorgesehene Massnahmen
kurzfristig:  | Erneuerung der Linie Haut-Bugey (Bellegarde–La Cluse–Bourg-en-Bresse), um die eventuelle Benützung von Neigetechnik-Rollmaterial zu erlauben.  | |
später:  | Andere Bauten und punktueller Ausbau, um die Reisezeit zwischen Genf und Mâcon verkürzen zu können.  | |
Verbesserung, betriebsmässig und/oder infrastrukturmässig, der Verbindungen zwischen Paris und Genf im Rahmen des Baus des West- und Südastes des TGV Rhin-Rhône.  | ||
Vernetzung mit dem Regionalverkehr.  | 
kurzfristig:  | Verbesserung der Stromversorgung zwischen   | |
Infrastruktur für die eventuelle Benützung von Neigetechnik-Rollmaterial  | ||
später:  | Punktueller Ausbau der Linie zwischen Dole und   | |
Verbesserung, betriebsmässig und/oder infrastrukturmässig, der Verbindungen zwischen Paris und der Schweiz via den Jurabogen im Rahmen der Verwirklichung des West-Astes des TGV Rhin–Rhône.  | ||
Vernetzung mit dem Regionalverkehr.  | 
kurzfristig:  | Prüfung der Verbesserungsmöglichkeiten für die Zugsläufe zwischen Paris und Basel–Zürich.  | |
Punktuelle Verbesserungen im Bereich St-Louis–Basel.  | ||
Benützung der neuen europäischen TGV-Est-Linie.  | ||
später:  | Verbesserung, betriebsmässig und/oder infrastrukturmässig, der Verbindungen zwischen Paris und der Schweiz via Basel im Rahmen der Verwirklichung des TGV Rhin-Rhône.  | |
Vernetzung mit dem Regionalverkehr.  | 
Art. 4 Ausführung und Finanzierung
Art. 5 Leistungen
Art. 6 Koordination zwischen den Vertragsparteien
Art. 7 Lenkungsausschuss
Art. 8 Inkrafttreten
Für den   | Für die   | 
Moritz Leuenberger  | Jean-Claude Gayssot  |