Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
                            1 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.215 Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 26. September 2013)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegenstand
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1.
                            1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung  für  Bach elor-  und  Masterstudiengänge  an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 den Europäischen Masterstu diengang in Ergotherapie des Departements Gesundheit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Der Masterstudiengang wird in Kooperation mit nachfolgenden Partnerhochschulen durchgeführt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7 – Hogeschool van Amsterdam, Amst erdam University of Applied Sciences, School of Occupati onal Therapy, Niederlande, – Karolinska Institutet, Division of Occupational Therapy, Schweden, – University of Brighton, School of Sport and Health Sciences, Ver einigtes Königreich, – Universidade da Coruña, Facult y of Health Sciences, Spanien.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            «Teaching and
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Examination
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Regulations»
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2.
                            5 Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zum Zulassungs verfahren, zu den Modulen, zu den zu erreichenden Credits sowie zur Masterarbeit, werden in einem Anha ng und in «Teaching and Examina tion Regulations» inklusive dere n Ausführungsbestimmungen geregelt. Die «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungs bestimmungen werden von den K ooperationspartnern gemeinsam er lassen und gelten für sämtliche St udierenden im Eur opäischen Master studiengang in Ergotherapie.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.215 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW Studienform und Studiendauer
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3.
                            1 Der Europäische Masterstudiengang in Ergotherapie wird als Teilzeitstudium angeboten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Der  Studiengang  umfasst  Studienle istungen  von  90  Credits.  Die Regelstudiendauer betr ägt vier Semester. Anrechnung von Credits
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4.
                            An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während fünf Jahren ab dem Seme ster ihres Erwerbs angerechnet. B. Zulassung zum Studium Allgemeine Voraussetzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5.
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Zum Masterstudium wird zugelassen, wer a.   über einen Bachelor-of-Science- Abschluss in Ergotherapie oder b.   über  einen  Bachelor-of-Science- Abschluss  in  einem  verwandten Fachgebiet gemäss «Teaching and Examination Regulations» und deren Ausführungsbestimmungen verfügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Bewerberinnen  und  Bewerber  gemäss  Abs.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  lit. b  und  solche, die einen Abschluss in Ergotherapie besitzen, der di e Voraussetzungen gemäss Abs. 1 lit. a nicht erfüllt, werden anhand schr iftlich eingereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - ter Dokumente nach den Kriterie n und dem Verfahren gemäss den «Teaching  and  Examination  Regulations»  und  deren  Ausführungs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - bestimmungen  geprüft.  Die  Studie ngangleitung  entscheidet  über  die Zulassung.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6.
                            6 Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7.
                            5 Die Zulassung von Personen mit einem ausländischen Ab
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - schluss, der die Anforderungen gemäss §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 erfüllt, wird einzeln durch die Studiengangleitung geprüft. Die Kriterien und das Verfahren für die Prüfung schriftlich eingereichter Do kumente werden in den «Teaching and Examination Regulations» un d deren Ausführ ungsbestimmungen geregelt. Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung. Sprach kenntnisse
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8.
                            5 Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse gemäss den Anforderungen in de n «Teaching and Examination Regu
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - lations» und deren Ausführungsbestimm ungen erfüllen oder einen der dort genannten Englischtests bestehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9.
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.215 C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Module und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            nachweise
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10.
                            Die  zu  besuchenden  Module  für  den  Masterstudiengang werden im Anhang geregelt. Jede s Modul wird mit einem Leistungs nachweis abgeschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachbesserung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10
                            a.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Ar beit  kann  eine  Nachbesserung  erbr acht werden, wenn die «Teaching and Examination Regulations» u nd deren Ausführungsbestimmungen und die Modulbeschreibung die Mögl ichkeit einer Nachbesserung vor sehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit «bestanden» bewertet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiederholung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11.
                            Wer  ein  Modul  nicht  besteht, muss  alle  nicht  bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Expertinnen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Experten
                        
                        
                    
                    
                    
                § 12.
                            Der Beizug von Expertinnen und Experten bei Nachprüfun gen wird in den «Teaching and Examination Regulations» festgelegt. D. Studienabschluss und Masterdiplom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschluss
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13.
                            Das Studium gilt al s bestanden, wenn a.   alle im Anhang vorgeschri ebenen Module bestanden sind, b.   90 Credits erreicht sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Titel
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14.
                            8 Der Europäische Ma sterstudiengang wird mit dem Titel «Europäischer Master of Science ZHAW in Ergotherapie» abgeschlos sen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Abschluss
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            prädikat
                        
                        
                    
                    
                    
                § 15.
                            Beim  Abschluss  des  Studiums  wird  keine  Abschlussnote bestimmt. Eine ECTS-Einstu fungstabelle gemäss §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            57 RPO
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 wird nicht erstellt. Als Abschlussbewertung wi rd im Diplomzeugnis das Prädikat «bestanden» ausgewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 68, 440 ; Begründung siehe ABl 2013-10-11 . Vom Fachhochschulrat geneh migt am 1. Oktober 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Inkrafttreten: 1. Januar 2014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LS 414.252.3 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.215 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Eingefügt durch B vom 24. August 2017 ( OS 72, 618 ; ABl 2017-10-27 ). In Kraft seit 1. Januar 2018.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Fassung gemäss B vom 24. August 2017 ( OS 72, 618 ; ABl 2017-10-27 ). In Kraft seit 1. Januar 2018.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 Aufgehoben durch B vom 24. August 2017 ( OS 72, 618 ; ABl 2017-10-27
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ). In Kraft seit 1. Januar 2018.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Oktober 2022.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 428 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Januar 2023.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Masterstudiengang in Ergotherapie an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.215 Anhang
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7 zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudiengang in Ergotherapie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Europäischen Masterstudien gang in Ergotherapie an der Zürc her Hochschule für Angewandte Wis senschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsam mlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8400 Winterthur bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.