Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
                            1 Masterstudiengang He bamme an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.235 Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (vom 3. November 2016)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Mas terstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissen schaften (ZHAW) vom 29. Januar 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegenstand
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1.
                            1 Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 den Masterstudiengang Hebamme des Departements Gesundheit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 . . .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2.
                            Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zum Zulas sungsverfahren, zur Eignungsabkl ärung, zu den zu belegenden Modu len und den zu erreichende n Credits sowie zur Masterthesis werden in einem Anhang geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Studienform
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Studiendauer
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3.
                            1 Der Masterstudiengang Hebamme kann als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Der Studiengang umfa sst Studienleistungen von 90 Credits.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Studierende  im  Teilze itstudium  sollen  in  der  Regel  Module  im Umfang von durchschnittlich 15 Credits pro Semester belegen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anrechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            von Credits
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4.
                            1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während sieben Jahren ab dem Se mester ihres Erwerbs angerechnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.235 Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW B. Zulassung zum Studium Zulassungs bedingungen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5.
                            1 Zugelassen werden können Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss Bachelor He bamme und Berufs befähigung Heb
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - amme mit einer Note von mindest ens  5  gemäss  Schweizer  Notensys
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - tem (6–1); über Ausnahmen en tscheidet die Studienleitung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Bewerberinnen und Bewerber, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, können in einem Äquiva lenzverfahren geprüft werden. b. Besondere Zulassung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6.
                            Bewerberinnen und Bewerber, di e in einem Äquivalenzver
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - fahren geprüft werden, müssen im Besitz eines anerkannten Abschlus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - ses als diplomierte Hebamme sein und zusätzlich eine im Umfang und Inhalt dem Bachelor He bamme vergleichbare Fo rtbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese schlie sst insbesondere wissenschaftliches Arbeiten, klinisches Assessme nt und Englischkenntnisse ein. c. Aufnahme prüfung fach liche Eignung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7.
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 Alle Bewerberinnen und Bewerb er müssen eine Aufnahme
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - prüfung fachliche Ei gnung durchlaufen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Details zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung werden im Anhang festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Die Zulassung zum Studium setz t eine erfolgreiche Aufnahme
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - prüfung fachliche Eignung voraus.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8.
                            5 Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9.
                            Personen, die an einer andere n Fachhochschule in einem in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - haltlich entsprechenden Masterstudi engang endgültig abgewiesen wur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - den, werden nicht zum Studium zugelassen. C. Studium Module
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10.
                            Die  zu  besuchenden  Module  für  den  Masterstudiengang werden im Anhang geregelt. Überzählige Credits aus Wahl- oder Wahlpflicht modulen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11.
                            1 Überzählige  Module  bzw.  Credits  werden  nicht  berück
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - sichtigt. Massgebend sind die zuerst absolvierten Module.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Bei  Modulen,  die  im  gleichen  Se mester  abgelegt  wurden,  fallen jene mit den schlechteren Noten als überzählig weg. a. Allgemein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Masterstudiengang He bamme an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.235 D. Leistungsnachweise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachbesserung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 12.
                            1 Für Leistungsnachweise in Fo rm von schriftlichen Arbei ten kann eine Nachbesserun g erbracht werden, wenn a.   der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 bewer tet wurde und b.   die Modulbeschreibung die Mög lichkeit einer Nachbesserung vor sieht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wi rd mit der Note 4,00 bewertet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nachprüfungen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13.
                            1 Für  einzelne  Leistungsnac hweise  können  Nachprüfungen angeboten werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Folgende Leistungsnachweise können einmal nachgeprüft werden, wenn es die Modulbesc hreibung vorsieht: a.   Leistungsnachweise von ungenügenden Einzelmodulen, b.   Leistungsnachweise  von  ungenüg enden  Modulen  in  nicht  bestan denen Modulgruppen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Expertinnen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und Experten
                        
                        
                    
                    
                    
                § 14.
                            1 Mündliche  und  praktische  Nachprüfungen  finden  unter Beizug von Expertinne n und Experten statt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Expertinnen und Experten f ühren Protokoll. Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Kommt  keine  Einigung  zustande, steht  der  Stichentscheid  der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Wiederholung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 15.
                            1 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen Leistungsnachweise des Moduls wiederholen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die  Noten  der  bestandenen  Leist ungsnachweise  we rden  für  die Beurteilung des Moduls übernommen. E. Masterthesis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Masterthesis
                        
                        
                    
                    
                    
                § 16.
                            1 Mit der Masterthesis kann früh estens nach Abschluss von Lernleistungen im Umfang v on 30 Credits begonnen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Kriterien  für  die  Zulassung  und Einzelheiten  zur  Masterthesis werden im Anhang und in der Modulbeschreibung geregelt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Die Masterthesis darf sich über zwei Semester erstrecken. Über Ausnahmen entscheidet die Studienleitung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.235 Masterstudiengang Hebamme an der ZHAW F. Studienabschluss und Masterdiplom Bestehens voraussetzungen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 17.
                            Das Studium gilt als bestanden, wenn a.   alle im Anhang vorgeschri ebenen Module bestanden sind, b.   90 Credits erreicht sind. Titel
                        
                        
                    
                    
                    
                § 18.
                            6 Der Masterstudiengang Hebamme wird mit dem Titel «Mas
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - ter of Science ZHAW Hebamme» abgeschlossen. Abschlussnote
                        
                        
                    
                    
                    
                § 19.
                            1 Die Abschlussnote setzt sich aus den Bewertungen aller Module zusammen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Die Noten werden nach der Anza hl Credits eines Moduls gewich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - tet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 OS 72, 152 ; Begründung siehe ABl 2017-02-17 . Vom Fachhochschulrat geneh
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            - migt am 7. Februar 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 Inkrafttreten: 1. April 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LS 414.252.3 .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 ( OS 74, 22 ; ABl 2018-12-07 ). In Kraft seit 1. Februar 2019.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Aufgehoben durch B vo m 23. August 2018 ( OS 74, 22 ; ABl 2018-12-07
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ). In Kraft seit 1. Februar 2019.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 ( OS 77, 495 ; ABl 2022-08-19 ). In Kraft seit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Januar 2023.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 Masterstudiengang He bamme an der ZHAW
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            414.253.235 Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung fü r den Masterstudiengang Hebamme an der Zürcher Hochschule für Angew andte Wissenschaften wird weder in  die  Offizielle  Gese tzessammlung  (OS)  noch  in  die  Zürcher  Lose blattsammlung (LS) aufge nommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8400 Winterthur bezogen oder unter ( www.zhaw.ch ) eingesehen werden.