Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuerer... (631.62)
Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuerer... (631.62)
Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass
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631.62 Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass (vom 2. März 2016)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I. Das kantonale Steueramt kann gegen Entscheide der Gemeinde behörden über Steuererlass innert
30 Tagen nach Zustellung Rekurs erheben, sofern die erlassenen Staats- und Gemeindesteuern Fr.
5000 für ein Steuerjahr übersteigen. II. Der Beschluss des Regierungsr ates über die Durchführung des Rekursverfahrens bei Steuererlass vo m 11. Juni 2003 wird aufgehoben. III. Der neue Beschluss ge mäss Dispositiv I tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Der Beschluss gemäss Dispositiv II wird auf dieses Datum auf gehoben.
1 OS 71, 157 ; Begründung siehe ABl 2016-03-18 .