Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit --> V A/12/1 / V A/12/1/2
                            1. 7. 19 7 7 – 2  V  A/11/5  Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus  zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche  Zusammenarbeit  (Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1977)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 1  Der  Kanton  Glarus  tritt  der  Interkantonalen  Vereinbarung  vom  21.  Januar  1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 2  Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Aende-  rungen der Vereinbarung beschliessen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art. 3  Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Landsgemeinde in Kraft.