Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe
                            1  Anhang zur Vollzugsverordnung vom
                        
                        
                    
                    
                    
                13. Januar 1987 zum Gesetz über die
                            Gebäudeversicherung, Brandverhütung,  Feuerwehr und Elementarschadenhilfe  RRB vom 7. Juli 1987 (Stand 1. Februar 2011)  Abgrenzung Gebäude/Mobiliar  Beispiele gemäss § 13 der Vollzugsverordnung  G          =  Gebäudeversicherung  M         =  Mobiliarversicherung  GM       =  Gebäude, wenn fest verbunden  Mobiliar, wenn nicht fest verbunden  I. Allgemeine Beispiele
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Behälter aller Art, wie Bottiche, Tanks, Fässer, Wannen,
                            Gefässe, Silos, Tröge  GM  Schwimmbassins im Freien und Bassinabdeckungen und  -überdeckungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )M  Behälter, die betriebsbedingte Teile einer Maschine bil-  den, wie zu Rührwerken, Holländern, Färberei- und Ap-  preturmaschinen und andere mehr  M
                        
                        
                    
                    
                    
                2.1. Elektrische Leitungen von der Hauseinführung bis zum
                            Verbraucher , soweit sie unter oder auf Putz, in oder  unter dem Gebäude oder in mitversicherten Kanälen  liegen, inbegriffen die Befestigungsmittel, Isolatoren,  Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen und Schutzrohre  G  Sicherungsschmelzeinsätze und anderes Verbrauchsma-  terial  M
                        
                        
                    
                    
                    
                2.2. Transformatoren, Tafeln und Pulte:
                            -  dem Gebäude dienend  G  -  dem Betriebe dienend  M
                        
                        
                    
                    
                    
                2.3. Gemeinsame Tafeln und Kasten:
                            -  wenn der Gebäudeversicherungsteil überwiegt  G  -  wenn der Mobiliarversicherungsteil überwiegt  M
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Elektrische Maschinen, Motoren, Apparate und Instru-
                            mente sowie Schalt- und Notstromversorgungsanlagen,  Steuerungen und Steuerleitungen usw.:  -  zu baulichen Einrichtungen wie zu Heizungsanlagen,  Aufzügen, Apparate zu Sonnerie- und eingebauten  Gegensprechanlagen, elektrische Türöffner  G  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  zu betrieblichen Einrichtungen  M  Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinn-  gemäss  Gebäudeleitsysteme  - dem Gebäude dienend  - dem Betrieb dienend  Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen)  EDV- und Telefoneinrichtungen  Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsgeräte  G  M  M  M  M  Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinn-  gemäss  Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen)  M  Alarm- und Überwachungsanlagen (inkl. Leitungen)  M  (vgl. aber Ziffer 4)
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Brand- und Gasmeldeanlagen, Sprinkler- und Gaslösch-
                            anlagen, Wasserleitungen, Löschposten, Blitzschutzan-  lagen  G  Feuerlöscher  M
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Heiz-, Klima-, Ventilations- und Wärmerückgewin-
                            nungsanlagen und Einrichtungen, die der Raumheizung  oder -belüftung dienen  G  Betriebsbedingte Klima- und Lüftungsanlagen  M  Cheminées und Cheminéeöfen  G  Heizstrahler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )G  Transportable Öfen und Lufterhitzer  M
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Sanitäre Installationen:
6.1. Sämtliche sanitären Apparate und Armaturen inkl. Zu-
                            und Ableitungen  G  Sanitäre Einrichtungen in Gewerbe- und Industriebe-  trieben:  -  hygienischen Zwecken dienend  G  -  ausschliesslich andern Zwecken dienend  M
                        
                        
                    
                    
                    
                6.2. Pumpen und Motoren zu Hauswasserversorgungen und
                            Abwasseranlagen  G
                        
                        
                    
                    
                    
                6.3. Wasserenthärtungsanlagen dem Gebäude dienend
                            2  )G
                        
                        
                    
                    
                    
                7. Transportanlagen:
                            Aufzugsanlagen inkl. deren Einrichtungen, Anpassram-  pen, Rolltreppen und -teppiche  G  Transportanlagen wie Krane, Hängebahnen, pneumati-  sche Förderanlagen, Rohrpostanlagen und dgl. inkl. de-  ren Einrichtungen  M
                        
                        
                    
                    
                    
                8. Zivilschutzanlagen:
                            Lüftungs- und Notstromanlagen  G  sonstige Einrichtungen  M  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  ’Heizstrahler’ Fass  ung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Ziffer 6.3. eingefügt am 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                9. Solarenergieanlagen
                            1  )
                        
                        
                    
                    
                    
                9.1. Fotovoltaische Elemente
                            -  bei genügender Befestigung/Verankerung  -  Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeu-  gung  G  M
                        
                        
                    
                    
                    
                9.2. Sonnenkollektoren
                            -  bei genügender Befestigung/Verankerung  G  -  Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeu-  gung  M  II. Gebäudetypen
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Wohnhaus
                            Im Wohnhaus, das der Eigentümer selbst benützt oder dem  Mieter oder Pächter zur Verfügung stellt, sind alle Einrichtun-  gen mit dem Gebäude versichert wie  -  Küchenkombinationen, alle eingebauten und nicht einge-  bauten Kochherde (exkl. Tischherde und Wärmeplatten),  Kühlschränke, Tiefkühlschränke und -truhen, Geschirr-  waschmaschinen, Boiler, eingebaute Backöfen, Mikrowellen-  herde, Kaffeemaschinen und Eisautomaten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )G  -  Waschmaschinen, Tumbler und andere Wäschetrockner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )G  -  selbständige gebäudeähnliche Erzeugnisse der Bautätigkeit  (Silos, Behälter, Reservoirs, Tanks für Heizungen usw.)  G  -  Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang  (exkl. Radio- und Fernsehapparate)  G  -  Beleuchtungskörper, die üblicherweise bei Erstellen des  Baues installiert werden, wie Keller- Treppenhaus-, Küchen-,  Badezimmer- und Garagenbeleuchtung und dergleichen  (ohne Leuchtmittel)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )G  -  eingebaute Schränke und Bänke  G  -  Sauna privat  G  -  Bassinfilter- und -pumpenanlagen im Gebäude  G  -  Schutzraum-Liegestellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )G  -  ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )  -  ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )  -  Zentrale Staubsaugeranlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )G  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Ziffer 9 angefügt am 25. Oktober 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Ziffer 1 Lemma 1 Fass  ung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Ziffer 1 Lemma 2 Fass  ung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Ziffer 1 Lemma 5 Fass  ung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  Ziffer 1 Lemma 9 eingefügt am 25. Januar 1999.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )  Ziffer 1 Lemma 10 aufge  hoben am 25. Oktober 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )  Ziffer 1 Lemma 11 aufge  hoben am 25. Oktober 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )  Ziffer 1 Lemma 12 eingefügt am 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Nicht mit dem Gebäude versichert sind:  -  die eigentliche Möblierung  M  -  andere Haushaltapparate und -maschinen  M  -  Funkantennenanlage  M  -  Beleuchtungskörper, die bei Erstellen des Baues üblicherwei-  se nicht installiert werden  M  -  Innenbeschattung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )M  -  Mietereinbauten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )M  -  Mobile Sauna, Wärmekabinen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )M
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Gewerbe und Industrie, einschliesslich kollektive
                            Haushal  tungen wie Hotels, Kantinen, Spitäler usw.:  Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang  (exkl. Radio- und Fernsehapparate)  G  Apparate aller Art  M  Archivierungsanlage
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )M  Aufzüge vergleiche Transportanlagen (I/7)  Ausstellungskasten  GM  Autoabgas-Beseitigungsanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )M  Autoheber  -  baulicher Teil (Grube)  G  -  maschineller Teil  M  Backöfen  M  Behälter vergleiche allgemeine Beispiele (I/1)  Boiler und Durchlauferhitzer für Fabrikationszwecke  M  Bodenbeläge in Kegelbahnen, Tennishallen, Turnhallen  G  Brennräume  -  baulicher Teil  G  -  mechanischer Teil  M  Brennöfen  M  Brückenwaagen  im Gebäude oder mit dem Gebäude verbunden:  -  baulicher Teil (Grube)  G  -  mechanischer Teil  M  Buffet und Möblierung in Restaurants usw.  M  Dampfkessel: nur für Fabrikationszwecke  M  Dampfmaschinen und -turbinen  M  Drehöfen in Zementfabriken  M  Einbruch-Sicherungsanlagen  M  Elektrische Apparate, Installationen, Leitungen und Maschinen  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Ziffer 1 Lemma 17 angefügt am 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Ziffer 1 Lemma 18 angefügt am 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Ziffer 1 Lemma 19 angefügt am 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  'Archivier  ungsanlage' Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  'Autoabgas-Beseitigungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3)  Entstaubungs-Anlagen nur für Fabrikationszwecke  M  Etablis  M  Feuerlöscher  M  Feuerungsanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/ 5)  Garderobe-Einrichtungen  M  Gegensprech-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele  (I/2 und 3)  Geldschränke  GM  Gestelle  M  Glühöfen  M  Härteöfen  M  Hebebühnen nur baulicher Teil  G  Kassenschränke (vergleiche Tresor)  Kegelbahnen :  -  baulicher Teil (inkl. Bodenbelag)  G  -  mechanischer Teil und Automatik  M  Kino- und Saalbestuhlung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )M  Klima-Anlagen betriebsbedingt, geschlossene Systeme  M  Kompressoren samt Druckleitungen:  nur für Fabrikationszwecke
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )M  Krane und Kranbahngeleise vergleiche Transportanlagen (I/7)  Küchen-Einrichtungen wie Kochherde, stationäre Kippkessel  und Bratpfannen, Back- und Tröckneöfen, Geschirrspülautoma-  ten, Friteusen, Kaffeemaschinen usw.  M  Kühlräume :  -  baulicher Teil  G  -  mechanischer Teil  M  Kühlschränke einschliesslich Tiefkühlschränke und -truhen: nur  für Fabrikationszwecke  M  Labortische  M  Ladeneinrichtungen  M  Lagergestelle  M  Lautsprecheranlagen inkl. deren Leitungen  M  Maschinen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3)  Motoren vergleiche allgemeine Beispiele (I/3)  Notstromanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3)  Praxiseinrichtungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Pulte in Schützenhäuser (fest montiert)  M  G  Pumpen vergleiche Sanitäre Installationen (I/6.2)  Rampen  G  Rauchkammern  GM  Reklamen  -  eingehauen, eingemauert oder aufgemalt  G  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  ’Kino- und Saalbestuhlung’ Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  'Nur für Fabrikationszwecke' Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  'Praxiseinricht  ungen' Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  -  mit Leuchtröhren und elektrischen Teilen  M  -  alle übrigen Reklamen  M  Sanitäre Installationen vergleiche allgemeine Beispiele (I/6)  Sauna gewerblich  M  Schalteranlagen  M  Sirenen  M  Signalanlagen in Schützenhäuser  M  Schmelzöfen  M
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Sonnenstoren, gewerblich genutzt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )M  Späne-Transportanlagen  M  Spritzräume:  -  baulicher Teil  G  -  mechanischer Teil  M  Spritzkabinen  M  Tankstellen-Überdachung  G  Telefon-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3)  Telefon-Kabinen  GM  Transport-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/7)  Trefferanzeige
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Treibhäuser  M  G  Tresor  M  Tresoranlagen:  -  baulicher Teil  G  -  betrieblicher Teil  M  Trockenräume :  -  baulicher Teil  G  -  mechanischer Teil  M  Trockenöfen  M  Uhren-Anlagen inkl. deren Leitungen  M  Ventilations-Anlagen nur für Fabrikationszwecke  M  Wärmekraft-Koppelungsanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  -  dem Gebäude dienend  G  -  betrieblichen oder kommerziellen Zwecken dienend  M  Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wä-  schetrockner, Ausschwing- und Glättemaschinen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )M  Werkbänke  M  G  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  ’Solarzellanlagen (Fotovoltaik)’ aufgehoben am 25. Oktober 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  ’Sonnenkollektoren’ aufgehoben am 25. Oktober 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )’  Sonnenstoren, gewerblich genu  tzt' eingefügt am 25. Januar 1999.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  'Trefferanzeige' Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  'Wärmekraft-Koppelungsanlagen' eingefügt am 25. Januar 1999.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )  'Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wäschetrockner, Aus-  schwing- und Glättemaschinen' Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Landwirtschaftliche Gebäude
                            Grundsatz: In landwirtschaftlichen Gebäuden gilt für den  Wohnteil Ziffer II/l (Wohnhaus), für den Landwirtschaftsteil  Ziffer II/2 (Gewerbe und Industrie) sinngemäss Apparate aller  Art  M  Boiler und Durchlauferhitzer  G  Dämpfer  M  Dörranlagen  M  Entmistungs-Anlagen  M  Fütterungsanlagen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )M  Futter-Aufzüge und -Förderanlagen, inbegriffen stationäre  Antriebsmotoren  M  Futterkocher in Käsereien und Landwirtschaft  M  Heu-Gebläse und -Verteilung  M  Heu-Belüftung :  -  baulicher Teil  G  -  maschineller Teil  M  Jauche-Grube geschlossen  G  Jauche-Grube offen, auch baulicher Teil  M  Jauche-Rührwerk  M  Käsekessi samt zugehörigen Rührwerken  M  Melkanlagen samt zugehörigen Leitungen  M  Milchkühlanlagen  M  Milchzentrifugen  M  Silos:  -  Getreidesilo  M  -  Grünfuttersilo  G  Stall-Belüftung  G  Vieh-Anbindevorrichtungen, permanente  G  Vieh-Tränkeanlagen samt Wasserleitungen  G
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Öffentliche Gebäude
                            Grundsatz: In öffentlichen Gebäuden, die nicht unter II/2 (Ge-  werbe und Industrie) fallen, gilt II/l (Wohnhaus) sinngemäss
                        
                        
                    
                    
                    
                4.1. Bahn-Anlagen
                            Allgemein:  Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )M  Geleise samt Weichen im Gebäudeinnern  M  Stellwerk-Einrichtungen  M  Laderampen  G  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  'Fütterungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  'Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern' Fassung vom 25. Septem-  ber 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  Perron-Vordächer  G  Putzgruben  G  Telefon-Kabinen  GM  Bei Stand- und Luftseilbahnen, Sessel- und Skiliften:  -  bahnbetriebliche Anlagen  M
                        
                        
                    
                    
                    
                4.2. Kirchen:
                            Altäre  GM  Beichtstühle  G  Bestuhlungen  GM  Glocken mit oder ohne Läutwerk  G  Kanzeln  GM  Orgeln  GM  Turmuhren  G
                        
                        
                    
                    
                    
                4.3. Kraftwerke (Ausnahmen zu II/2, Gewerbe und Industrie)
                            elektrische Zentralen, Unterwerke, Transformatorensta-  tionen:  -  baulicher Teil, wie Kanäle, Gruben, Schächte (  exkl.  nicht gemauerte Druckleitungen), gemauerte Zellen,  Schützen, Rechen (exkl. Reinigungsmaschinen)  G  -  maschinelle Anlagen für die Stromerzeugung, -umfor-  mung und -abgabe mit allen mechanischen und elek-  trischen Apparaten, Instrumenten usw., inbegriffen  alle elektrischen Leitungen in, am und unter dem Ge-  bäude, elektrische Sonnerie- und Telefonleitungen  M  Raumheizung, -belüftung und -klimatisierung exkl.  elektrische Leitungen  G
                        
                        
                    
                    
                    
                4.4. Wasserversorgungen und Abwasseranlagen:
                            -  baulicher Teil einschliesslich Leitungen, Schieber,  Pumpen und deren Steuerungen sowie Filter, Faul-  turm usw.  G  -  alle anderen mechanischen und maschinellen Einrich-  tungen  M
                        
                        
                    
                    
                    
                4.5. Schulhäuser und Turnhallen:
                            -  alle Einrichtungen wie Wandtafeln, Pulte, Turngerä-  teund Schulkücheneinrichtungen usw.  M
                        
                        
                    
                    
                    
                4.6. Spitäler vergleiche II/2 (Gewerbe und Industrie)
4.7. Kultur- und Sportbauten:
                            betriebliche Einrichtungen wie Pumpen, Schwimmbad-  Wasseraufbereitungsanlagen, Kälteanlagen, Bühnen-  einrichtungen usw.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )M  Schützenhaus-Scheibenstandeinrichtungen (exkl. Pulte)  M  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Ziffer 4.7. Fass  ung vom 25. September 2007.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  II.  Diese  Änderungen  treten  mit  der  Publikation  der  Änderung  der  Verord-  nung zum Gebäudeversicherungsgesetz im Amtsblatt in Kraft.  Inkrafttreten am 16. Juli  1987.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Inkrafttreten der  Änderungen vom:  - 25. Januar 1999 am 1. März 1999;  - 25. September 2007 am 1. Januar 2008;  - 25. Oktober 2010 am 1. Februar 2011.