Ausnützungsziffer (Anhang III)
                            1  Ausnützungsziffer  (Anhang III)
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Anrechenbare Landfläche (§ 34 Abs. 1)
                            Bei der Berechnung der Ausnützungsziffer wird als anrechenbare Landflä-  che
                        
                        
                    
                    
                    
                1. eingerechnet:
                            Grundstückfläche  in  der  Bauzone  mit  Ausnahme  der  Flächen  unter  2.,  insbesondere :  −  Grundstückteil  im  Baulinienabstand  sowie  innerhalb  des  gesetzli-  chen Abstandes entlang öffentlichen Strassen, Plätzen und öffentli-  chen Wasserläufen  −  Grundstückteil im Waldabstand  −  private Zugangswege, Plätze und Zufahrten ohne öffentlichen Cha-  rakter
                        
                        
                    
                    
                    
                2. nicht eingerechnet:
                            −  private,  der  Erschliessung  dienende  Fahrbahnen,  Zufahrts-  und  Trottoirflächen, welche auch der Öffentlichkeit offen stehen  −  projektierte  Verkehrsanlagen,  sofern  sie  in  einem  Nutzungsplan  enthalten  sind  oder  das  Verfahren  für  die  Aufnahme  in  den  Plan  eingeleitet ist  −  Grundstückflächen,  die  in  einer  Zone  für  öffentliche  Bauten  und  Anlagen liegen  −  Wald  −  öffentliche  Gewässer,  die  im  Grundbuchplan  als  solche  ausgeschie-  den sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Anrechenbare Bruttogeschossfläche (§ 34 Abs. 3)
1. Bei der Berechnung der Ausnützungsziffer werden als Bruttogeschoss-
                            fläche  folgende  Flächen  inklusive  Wandquerschnitte  voll  angerechnet:  alle  Flächen  von  Geschossen,  welche  an  die  Geschosszahl  angerechnet  werden,  abzüglich  Wintergärten,  offene  Erdgeschosshallen,  überdeck-  te offene Dachterrassen sowie offene ein- und vorspringende Balkone.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Aufgrund detaillierter Abklärungen können bei Mehrfamilienhäusern
                            und Wohnsiedlungen folgende Flächen abgezogen werden:  Allgemein zugängliche oder öffentliche Räume, wie:  −  Gemeinschafts-Bastelräume  −  Spiel- und Freizeiträume  −  Kindergartenräume.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                3. Transport von Überbauungs und Ausnützungsziffer
                            ( § 38)  Grund-  Grund-  stück  stück  Nr. 1  AZ = 0,3  Nr. 2  AZ = 0,3  Auf dem Grundstück Nr. 1 soll ein Gebäude mit einer Bruttogeschossfläche  von 320 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   errichtet werden:  Grundstück Nr. 1:  anrechenbare Landfläche  800 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ausnützungsziffer (AZ)  0,3  erlaubte Bruttogeschossfläche  240 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Übernutzung  320-240 = 80 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  (entspricht einer AZ von  0,4)  Um die Übernutzung auszugleichen, wird das benachbarte Grundstück  Nr. 2 in die Berechnung der AZ einbezogen:  Grundstück Nr. 2:  anrechenbare Landfläche  1000 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ausnützungsziffer (AZ)  0,3  erlaubte Bruttogeschossfläche  300 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Abzug der Übernutzung  von Grundstück Nr. 1  –80 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  neu: erlaubte Bruttogeschossfläche  220 m
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  neu: angepasste AZ  0,22  Die angepassten Ausnützungsziffern werden im Grundbuch angemerkt. Es  ergibt sich nach der Mutation im Grundbuch folgender Zustand:  Grund-  Grund-  stück  stück  Nr. 1  AZ = 0,4  Nr. 2  AZ = 0,22