Beschluss betreffend Schaffung einer Schule für praktische Krankenpflege am Kantonsspital
                            1. 7. 19 9 6 – 21  VIII  A/212/1  Beschluss betreffend Schaffung einer Schule  für praktische Krankenpflege am Kantonsspital  (Erlassen von der Landsgemeinde am 10. Mai 1970)  1.  Am Kantonsspital wird als selbständige Institution eine Schule für prakti-  sche Krankenpflege eröffnet, welche nach den Richtlinien des Schweize-  rischen  Roten  Kreuzes  über  die  Ausbildung  der  Krankenpflegerinnen  zu  führen ist.  2.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.  1  Kanton Glarus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1996