Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise
                            Amtliche Vermessung: Unterteilung des  Kantonsgebietes in Nachführungskreise  Vom 4. März 1997 (Stand 4. März 1997)  Der Regierungsrat des Kantons Solothurn  gestützt auf § 9 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27.  September 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Nachführungskreise für die Amtliche Vermessung sind die Bezirke; das  Gebiet von Grenchen und Bettlach bildet einen eigenen Nachführungs  -  kreis.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BGS  212.477.1  .  GS 94, 90
                        
                        
                    
                    
                    
                
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