Zuweisung der Zimmerleute Zusatzlehre an das Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss
                            1  Zuweisung der Zimmerleute Zusatzlehre  an das Berufs- und Weiterbildungs-  zentrum Lyss  Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 26. Juli 2002  Das Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  3  bis  ,  §  5  und  §  5  bis    der  Verordnung  über  Organisation  und  Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August  1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:  In  Ergänzung  zur  Verfügung  vom  10.  April  2001  (Zuweisung  der  Zimmer-  leute  an  die  Gewerblich-industrielle  Berufsschule  Grenchen)  werden  die  Zimmerleute  in  den  Zusatzlehren  wie  bis  anhin  für  den  berufskundlichen  Unterricht dem Berufs- und Weiterbildungszentrum Lyss zugeteilt.  DEPARTEMENT FÜR BILDUNG UND KULTUR  Ruth Gisi  Regierungsrätin  Publiziert im Amtsblatt vom 16. August 2002.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.353.12.