Ausführungsverordnung zur Bundesverordnung über die pauschale Steueranrechnung
                            Ausführungsverordnung zur Bundesverordnung über die  pauschale Steueranrechnung  vom 08.09.2020 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2020)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt auf die Bundesverordnung vom 22. August 1967 über die Anrech  -  nung ausländischer Quellensteuern (VStA) (Anrechnung nicht rückforderba  -  rer ausländischer Steuern an Schweizer Steuern);  auf Antrag der Finanzdirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Für die natürlichen Personen wird der vom Kanton und den Gemeinden zu  tragende Anteil ausländischer Quellensteuern im Verhältnis zum Einkom  -  menssteuersatz von Wohnsitzkanton und Wohnsitzgemeinde der antragstel  -  lenden Person aufgeteilt (Art. 20 Abs. 2 und 9 Abs. 1 VStA).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Für die juristischen Personen wird der vom Kanton, den Gemeinden sowie  den Pfarreien und Kirchgemeinden zu tragende Anteil ausländischer Quellen  -  steuern im Verhältnis zur von Wohnsitzkanton, Wohnsitzgemeinde sowie  Pfarrei und Kirchgemeinde der antragstellenden Person erhobenen Gewinn  -  steuer aufgeteilt (Art. 20 Abs. 2 und 10 Abs. 1 VStA).
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist auf einem be  -  sonderen Formular (DA-1, DA-2 oder DA-3) einzureichen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3
                            1  Zusätzlich sind die Bestimmungen des Ausführungsbeschlusses zum Bun  -  desgesetz über die Verrechnungssteuer  sinngemäss anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08.09.2020  Erlass  Grunderlass  01.01.2020  2020_112  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  08.09.2020  01.01.2020  2020_112