Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
                            1. 7. 2007– 32  IV  B/1/12/1  Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur  Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung  von Ausbildungsabschlüssen  (Erlassen von der Landsgemeinde am 1. Mai 1994)  1.  Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar  1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bei.  2.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.  3.  Dieser  Beschluss  tritt  mit  der  Annahme  durch  die  Landsgemeinde  in  Kraft.  Genehmigung der Änderung der interkantonalen  Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungs-  abschlüssen und über die Übertragung der Kompetenz  für künftige Beschlüsse zu diesem Konkordat  (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2007)  1.  Die am 19. Mai 2005 von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen  Erziehungsdirektoren  und  am  16.  Juni  2005  von  der  Schweizerischen  Konferenz  der  kantonalen  Gesundheitsdirektorinnen  und  -direktoren  im  Einvernehmen  mit  der  Konferenz  der  kantonalen  Sozialdirektoren  per  1. Januar 2007 beschlossene Änderung der interkantonalen Vereinbarung  vom  18.  Februar  1993  über  die  Anerkennung  von  Ausbildungsabschlüs-  sen wird seitens des Kantons Glarus genehmigt.  2.  Dem  Landrat  wird,  gestützt  auf  Artikel  69  Absatz  3  Kantonsverfassung,  die  Kompetenz  für  künftige  Beschlüsse  über  das  Konkordat  betreffend  der  interkantonalen  Vereinbarung  über  die  Anerkennung  von  Ausbil-  dungsabschlüssen übertragen.