Zuweisung der Kunststofftechnologen und Kunststofftechnologinnen an die Berufsschule Aarau
                            1  Zuweisung der Kunststofftechnologen  und Kunststofftechnologinnen an die  Berufsschule Aarau  Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 21. Dezember 1999  Das kantonale Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  22  Absatz  3  der  Vollzugsverordnung  zum  Gesetz  über  die  Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 (16. August 2000) werden die
                            Kunststofftechnologen  und  Kunststofftechnologinnen  aus  dem  Kanton  Solothurn,  einlaufend  mit  dem  1.  Lehrjahr,  für  den  gesamten  beruflichen  Unterricht der Berufsschule Aarau zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Kunstofftechnologen und Kunststofftechnologinnen, welche die Lehre
                            vor  2000  begonnen  haben,  besuchen  den  beruflichen  Unterricht  an  der  bisherigen Berufsschule.  Publiziert im Amtsblatt vom 21. Januar 2000.   ̋  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ) BGS 416.112.