Zuweisung der Bahnbetriebsdisponent- Lehrlinge an die Kaufmännische Berufsschule Olten
                            1  Zuweisung der Bahnbetriebsdisponent-  Lehrlinge an die Kaufmännische  Berufsschule Olten  Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987  Das kantonale Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  22  Absätze  2  und  3  der  Vollzugsverordnung  zum  Gesetz  über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:  Mit  Beginn  des  Schuljahres  1987/88  werden  die  Bahnbetriebsdisponenten  für  den  beruflichen  Unterricht  der  Kaufmännischen  Berufsschule  Olten  zugewiesen.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.112.