Uebertragung der Konzession vom 7. März 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Niederenbaches oberhalb des Alpstegstafels bei Schwanden und der Konzession vom 10. Oktober 1928 für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf von Engi bis Schwanden
                            1. 7.1994 –19  VII  B/532/3  Übertragung der Konzession vom 7. März 1928  für die Ausnützung der Wasserkraft des Niederen-  baches oberhalb des Alpstegstafels bei Schwanden und  der Konzession vom 10. Oktober 1928 für die  Ausnützung der Wasserkraft des Sernf von Engi bis  Schwanden  (Beschluss des Landrates am 13. März 1929)  1.  Das Gesuch der Gemeinde Schwanden, es sei die Übertragung der vom  Landrat unterm 7. März und 10. Oktober 1928 erteilten beiden Konzessio-  nen für den Ausbau der Wasserkräfte des Sernf und des Niederenbaches  an die Kraftwerke Sernf-Niederenbach AG gutzuheissen, wird genehmigt.  2.  Der  neue  Konzessionär,  die  Kraftwerke  Sernf-Niederenbach  AG,  ist  ver-  pflichtet,  alle  Vorschriften  der  beiden  Konzessionen  und  die  einschlägi-  gen Gesetzesbestimmungen innezuhalten.  Kanton Glarus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1995