Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
                            II G/1/3  Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur  Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer  Handelshemmnisse  Vom 7. Mai 2000 (Stand 7. Mai 2000)  (Erlassen von der Landsgemeinde am 7.  Mai 2000)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kantons Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 23.  Oktober  1998 zum Abbau technischer Handelshemmnisse bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dem Landrat wird die Kompetenz für künftige Beschlüsse über die Inter  -  kantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse über  -  tragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.  SBE VII/5 182  1