Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Richteramt Olten-Gösgen
                            Definitive Schaffung der Stelle eines  dritten Amtsgerichtspräsidenten auf  dem Richteramt Olten-Gösgen  Vom 19. Oktober 1988 (Stand 19. Oktober 1988)  Der Kantonsrat von Solothurn  gestützt auf § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom
                        
                        
                    
                    
                    
                13. März 1977
                            1  )  nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom
                        
                        
                    
                    
                    
                16. August 1988
                            2  )  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Für die Amtei Olten-Gösgen wird die Stelle eines dritten Amtsgerichtsprä  -  sidenten definitiv geschaffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BGS  125.12  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  KRV 1988, S. 958.  GS 91, 217
                        
                        
                    
                    
                    
                
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