Beschluss des Landrates vom 18. Mai 1927 über die Aenderung einiger Bestimmungen
                            IV E/4  Beschluss des Landrates vom 18.  Mai 1927 über die  Aenderung einiger Bestimmungen  Vom 18. Mai 1927 (Stand 18. Mai 1927)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Bestimmung betr. die 3 Louis d’or wird gestrichen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Mittelschulstudium als Vorbedingung für das akademische Studium  wird in den Zweck der Stiftung einbezogen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Stiftung soll sowohl Söhnen wie Töchtern armer Eltern zugute kom  -  men.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Verwaltung wird durch die Staatskasse besorgt.  LB 5 327  1