Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen
                            Beteiligung des Kantons an der  Aktiengesellschaft Vereinigte  Schweizerische Rheinsalinen  Vom 14. August 1909 (Stand 4. Oktober 1909)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Der Kanton Solothurn beteiligt sich an der unterm 14. Juli 1909 gegrün  -  deten   Aktiengesellschaft   Vereinigte   Schweizerische   Rheinsalinen   mit  Hauptsitz in Schweizerhalle; er übernimmt die ihm angebotenen 60 Aktien  zum Nominalwerte von 60000 Franken, zahlbar vom 25. bis 30. September
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1909 bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal mit Zins zu 5%  vom 1. Januar 1909 bis zum Einzahlungstag. Landammann und Staats  -  schreiber werden mit der Zeichnung beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Die durch Ziffer 1 beschlossene Beteiligung erfolgt unter Vorbehalt der  Genehmigung durch den Kantonsrat.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            1  )  Vom Kantonsrat am 4. Oktober 1909 genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Ziff. 3 betrifft die interne Verbuchung und wird nicht abgedruckt.  [unbekannt]
                        
                        
                    
                    
                    
                
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