Beschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Jagdverwaltung für die Benützung von privaten Motorfahrzeugen zu Dienstfahrten
                            1. 7. 2 0 01 – 2 6  II  C/3/4  Beschluss über die Entschädigung der Angehörigen  der Jagdverwaltung für die Benützung von privaten  Motorfahrzeugen zu Dienstfahrten  (Erlassen vom Regierungsrat am 19. Dezember 2000)  1.  Dem  Jagdverwalter  und  den  Wildhütern  wird  eine  Entschädigungs-  und  Bereitstellungspauschale von jährlich 900 Franken ausgerichtet.  2.  Pro gefahrenen Kilometer werden 60 Rappen entschädigt.  3.  Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.  Kanton Glarus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2001