Beschluss über den Vermögensanteil am anrechenbaren Einkommen für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung
                            VIII D/21/5  Beschluss über den Vermögensanteil am  anrechenbaren Einkommen für die Berechnung der  individuellen Prämienverbilligung  Vom 28. September 2005 (Stand 1. Januar 2006)  (Erlassen vom Landrat am 28.  September 2005)  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Berechnung des anrechenbaren Einkommens ist das Bruttoeinkom  -  men um 10  Prozent des steuerbaren Vermögens gemäss den aktuell verfüg  -  baren kantonalen Steuerdaten zu erhöhen.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt auf den 1.  Januar 2006 in Kraft.  SBE IX/5 259  1