Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit
                            V A/12/1/2  Beschluss über den Beitritt des Kantons Glarus zur  Interkantonalen Vereinbarung über die polizeiliche  Zusammenarbeit  Vom 1. Mai 1977 (Stand 1. Mai 1977)  (Erlassen von der Landsgemeinde am 1.  Mai 1977)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 21.  Januar  1976 über die polizeiliche Zusammenarbeit bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Vollzug obliegt dem Regierungsrat. Er kann über unwesentliche Ände  -  rungen der Vereinbarung beschliessen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Landsgemeinde in  Kraft.  SBE I/2 41  1