Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung von Institutionen zur Betreuung ausländis... (834.25)
Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung von Institutionen zur Betreuung ausländis... (834.25)
Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung von Institutionen zur Betreuung ausländischer Arbeitskräfte
Kantonsratsbeschluss ü ber die Unterst ü tzung von Institutionen zur Betreuung ausl ä ndischer Arbeitskr ä fte Vom 30. August 2007 (Stand 1. Januar 2008) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gest ü tzt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Kanton und Gemeinden unterst ü tzen gemeinn ü tzige Institutionen, die aus l ä ndische Arbeitskr ä fte mit geregeltem Aufenthaltsstatus betreuen.
2 Sie tragen die Kosten der aufgrund einer Leistungsvereinbarung definier ten Dienstleistungen, nach Abzug allf ä lliger Beitr ä ge Dritter und Eigener tr ä ge der Institution, je zur H ä lfte.
3 Der Beitrag der einzelnen Gemeinde berechnet sich nach Massgabe der Anzahl Arbeitspl ä tze gem ä ss aktueller eidgen ö ssischer Betriebsz ä hlung.
§ 2
1 Eine Leistungsvereinbarung kann abgeschlossen werden, wenn eine Bei tragsleistung:
a) nicht bereits durch kantonale oder gemeindliche Amtsstellen erbracht wird;
b) nicht bereits durch eine andere Institution angeboten wird;
c) in einem T ä tigkeitsprogramm umschrieben wird, f ü r welches ein Bud get vorliegt.
2 Kanton und Gemeinden bestimmen den konkreten Beitrag im Rahmen der Leistungsvereinbarung. 1) BGS 111.1
§ 3
1 Auf Verlangen sind dem Kanton und/oder den Gemeinden je eine Vertre tung im Organ der unterst ü tzten Institution einzur ä umen.
§ 4
1 Der Kantonsratsbeschluss ü ber die Unterst ü tzung von Institutionen zur Betreuung ausl ä ndischer Arbeitskr ä fte vom 7. Juli 1966 aufgehoben. 1 ) 1) GS 19,185
Ä nderungstabelle Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Ä nderung GS Fundstelle 30.08.2007 01.01.2008 Erlass Erstfassung GS 29, 388
Ä nderungstabelle Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Ä nderung GS Fundstelle Erlass 30.08.2007 01.01.2008 Erstfassung GS 29, 388