Vereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und Glarus betreffend die Steuerbefreiung für Zuwendungen an Institutionen gemeinnützigen oder wohltätigen Charakters
                            1  Vereinbarung  vom 1. Dezember 1930 und 26. März 1931  zwischen den Regierungen   der Kantone Freiburg und  Glarus betreffend die Steu  erbefreiung für Zuwendungen  an Institutionen gemeinnüt  zigen oder wohltätigen  Charakters  Die  Gegenrechtsvereinbar  ungen,  die  zwischen  de  m  Kanton  Freiburg  und  anderen   Kantonen   betreffend   die  Erbschafts-   und   Schenkungssteuern  abgeschlossen wurden, sind nich  t in der BDLF veröffentlicht.