Zuweisung der Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker und -elektronikerinnen an die Gewerbeschule Thun
                            1  Zuweisung der Fahrzeugelektriker  und -elektrikerinnen sowie Fahrzeug-  elektroniker und –elektronikerinnen an  die Gewerbeschule Thun  Vf  des Departementes für Bildung und Kultur vom 6. Juni 2002  Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung  gestützt  auf  §  3  bis  ,  §  5  und  §  5  bis    der  Verordnung  über  Organisation  und  Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August  1993
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 (11. August 2002) werden die
                            Fahrzeugelektriker  und  -elektrikerinnen  sowie  Fahrzeugelektroniker  und  -elektronikerinnen  aus  dem  Kanton  Solothurn,  einlaufend  mit  dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewer-  beschule Thun zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Fahrzeugelektriker und -elektrikerinnen sowie Fahrzeugelektroniker
                            und  -elektronikerinnen,  welche  die  Lehre  vor  2002  begonnen  haben,  besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.  DEPARTEMENT FÜR BILDUNG UND KULTUR  Ruth Gisi  Regierungsrätin  Publiziert im Amtsblatt vom 14. Juni 2002.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   BGS 416.353.12.