Besoldung der Lehrkraft an der Bergschule Grossbrunnersberg
                            1  Besoldung der Lehrkraft an der  Bergschule Grossbrunnersberg  RRB vom 19. Februar 1971
                        
                        
                    
                    
                    
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                2. Für Abwartdienste wird eine Entschädigung von Fr. 600.- pro Jahr aus-
                            gerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Für Fahrten Brunnersberg-Balsthal mit dem Privatauto wird eine Pau-
                            schal-Entschädigung für 10 Monate von je 100 Franken pro Monat festge-  setzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Von der Besoldung ist ein jährlicher Pauschalbetrag von 1200 Franken
                            für Wohnung, Heizung, Licht und Kraft in Abzug zu bringen.
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Das Oberamt Balsthal als Verwaltungsstelle der Bergschule wird beauf-
                            tragt,  die  Besoldung  und  die  Entschädigungen  unter  Abzug  der  Natural-  bezüge monatlich auszuzahlen.  Inkrafttreten am 1. Januar 1971  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Ziff. 1 aufgehoben am 24. September 1996.