Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld (IFM) und über die Gewährung eines Baukredites von 175 500 Franken
                            IX E/2/1  Beschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über den  Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule  Maienfeld (IFM) und über die Gewährung eines  Baukredites von 175 500 Franken  Vom 6. März 1991 (Stand 1. Januar 1993)  (Erlassen vom Landrat am 6.  März 1991)  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der verfassungsmässig zuständigen  Organe der übrigen im Vereinbarungsentwurf genannten Stiftungsmitglieder  wird beschlossen:  1.  Der «Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantona  -  len Försterschule Maienfeld (IFM)» wird beigetreten.  2.  Für den gemäss den Artikeln  17, 19 und 20 der Vereinbarung zu  leistenden Baukostenbeitrag des Kantons Glarus wird ein Kredit  von 175  500  Franken (Indexstand 1.  April 1990) gewährt.  3.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.  SBE IV/6 480  1