Zuweisung der Technischen Modellbauer an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Olten
                            1  Zuweisung der Technischen Modellbauer  an die Gewerblich-industrielle  Berufsschule Olten  Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 26. September 1988  Das kantonale Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  22  Absatz  3  der  Vollzugsverordnung  zum  Gesetz  über  die  Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Wintersemesters 1988/89 werden die Technischen Mo-
                            dellbauer,  mit  Lehrbeginn  Frühjahr  1988  und  später,  für  den  gesamten  beruflichen  Unterricht  der  Gewerblich-industriellen  Berufsschule  Olten  zugewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Technische Modellbauer, welche die Lehre vor dem Frühjahr 1988 be-
                            gonnen  haben,  besuchen  den  beruflichen  Unterricht  wie  bisher  an  der  Berufsschule der ASEA/BBC in Baden.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.112.