Zuweisung der Pflästerer-Lehrlinge an die Berufsschule für Strassenbauer in Sursee/LU
                            1  Zuweisung der Pflästerer-Lehrlinge an  die Berufsschule für Strassenbauer in  Sursee/LU  Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987  Das kantonale Amt für Berufsbildung  gestützt  auf  §  22  Absatz  3  der  Vollzugsverordnung  zum  Gesetz  über  die  Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Pflästerer für den beruf-
                            lichen Unterricht der Berufsschule für Strassenbauer in Sursee/LU zugewie-  sen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Pflästerer-Lehrlinge, welche bereits in der Ausbildung stehen, besuchen
                            den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  BGS 416.112.