Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20. November 2014
                            Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur  Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen  Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen  Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen  vom 20. November 2014  (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)  Vom 29. November 2018 (Stand 1. Juni 2022)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf §  41  Abs.  1  Bst.  b  und  i der Kantonsverfassung  1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die kantona  -  len Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung  und deren Ausgleich unter den Kantonen vom 20.  November 2014 (Weiter  -  bildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV) unter dem Vorbehalt bei, dass  mindestens 20  Kantone ihren Beitritt erklärt haben.  1)  BGS  111.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  29.11.2018  01.06.2022  Erlass  Erstfassung  GS 2022/027
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  29.11.2018  01.06.2022  Erstfassung  GS 2022/027