Beschluss über die Gebühren für die offiziellen Formulare des Amtes für Berufsbildung
                            1  Beschluss  vom 11. November 1992  über die Gebühren für die offi  ziellen Formulare des Amtes  für Berufsbildung  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  gestützt  auf  die  Artikel  6  Abs.  2  un  d  25  Abs.  3  des  Einführungsgesetzes  vom 19. September 1985 zum Bundesgesetz über die Berufsbildung;  auf Antrag der Volkswirtschafts-,   Verkehrs- und Energiedirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            Das Amt für Berufsbildung erhe  bt die folgenden Gebühren:  a)   offizielle Formulare für den  Anschluss der Lehrverträge  40.–  b)      offizielle      Formulare      für      den      Abschluss      der
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1bis    Die  Anwendung  dieses  Beschlusses  wird  während  des  Schuljahrs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2002/2003 ausgesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Er     ist     im     Amtsblatt     zu     veröffentlichen,     in     die     Amtliche  Gesetzessammlung aufzunehmen und im   Sonderdruck herauszugeben.