Genehmigung des neuen Lehrplanes für die Volksschule
                            1. 7. 19 8 9 – 14  IV  B/32/4  Genehmigung des neuen Lehrplanes für die  Volksschule  (Vom 29. August 1988)  Der Regierungsrat,  auf Antrag der Erziehungsdirektion vom 1. Juli 1988,  beschliesst:  1.  Der  Lehrplan  für  die  Volksschulen  des  Kantons  Glarus  wird  in  der  vor-  geschlagenen Form genehmigt.  2.  Der Lehrplan tritt zu Beginn des Schuljahres 1989/90 in Kraft.  3.  Eine erste Revision erfolgt nach sechs Jahren auf Antrag der Erziehungs-  direktion.  4.  Der  Regierungsrat  nimmt  vom  Einführungsprogramm  in  zustimmendem  Sinn Kenntnis und beauftragt das Schulinspektorat mit dessen Durchfüh-  rung.  5.  Die  Lehrmittelverwaltung  wird  mit  dem  Druck  und  der  äusseren  Gestal-  tung des Lehrplanes beauftragt.  6.  Die Lehrmittelverwaltung trägt die Herstellungskosten.  7.  Der Lehrplan wird den Schulbehörden und Lehrern gratis abgegeben.